Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Sie haben es geschafft: 8 Punkte im Flensburger „Fahreignungsregister“ bedeuten, die örtliche Fahrerlaubnisbehörde hält Sie zum Führen eines Fahrzeugs für ungeeignet und entzieht Ihnen nach §§ 3 und 4 StVG den Führerschein. Sie können Ihre Fahrerlaubnis auch in Folge einer richterlichen Maßregel zur Besserung und Sicherung nach § 69 StGB verlieren. Je nach Vorkommnissen warten auf Sie vielleicht noch Geld- oder Haftstrafen, Gerichtskosten, Zivilklagen, vielleicht wurde auch eine medizinisch Psychologische Untersuchung/MPU gefordert – viele Punkte bedeuten meist viel Ärger.

Fahrverbote betreffen vor allem jüngere Männer

94.569 Mal wurde 2016 in Deutschland ein Führerschein dauerhaft entzogen. Hinzu kamen 451.687 befristete Fahrverbote. In 84 % der Fälle waren es Männer, meist zwischen 25 und 44 Jahren, die ihren ‚Lappen‘ abgeben mussten. Für die Mehrzahl von Ihnen stellte sich sofort die Frage: Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis zurück?

Wer Weg zur neuen Fahrerlaubnis hängt von den Entzugsgründen ab

Was einfach klingt, kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Denn mit jedem Punkt wird in Flensburg auch seine Ursache gespeichert. Entsprechend verschieden fallen befristete Fahrverbote, Geld- und Haftstrafen aus. Bei Alkohol- oder Drogenkonsum wird meist eine positive MPU vor der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verlangt. Das gilt umso häufiger bei einem Entzug des Führerscheins. Mit dem Entzug ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verbunden, in der kein neuer Führerschein beantragt werden kann.

Keine Milde für Berufskraftfahrer

Mildernde Umstände gibt es im Verkehrsrecht nicht, schließlich ist der Bußgeldkatalog öffentlich einsehbar. Auch wenn bei einem Berufskraftfahrer mit dem Führerschein die Existenz bedroht ist, können nur bei wenigen Härtefällen Fahrverbote in doppelte Geldstrafen umgewandelt werden. Denn wer wiederholt alkoholisiert am Steuer erwischt wurde, wird für seine Umwelt nicht harmloser dadurch, dass er Taxifahrer ist. Für die Behörde ist er zum Fahren ungeeignet und damit auch für diesen Beruf. Es liegt am Punktesünder, Amt oder Gerichte vom Gegenteil zu überzeugen. Nur mit einem guten Anwalt wie etwa dem bekannten Berliner Verkehrsrechtler Achim H. Feiertag lassen sich hier kleine Spielräume nutzen.

EU-Führerschein ist unsichere Alternative

Um Sperrfristen und die umstrittene MPU zu umgehen, kommen unfreiwillige Fußgänger immer wieder auf die Idee, einen neuen Führerschein im europäischen Ausland zu machen. Denn eine MPU verlangt außer in Österreich und Deutschland sonst nirgendwo jemand und amtliche EU-Dokumente müssen auch in Deutschland anerkannt werden. Da sich um den EU-Führerschein zeitweilig ein kleiner organisierter Führerscheintourismus nach Osteuropa entwickelt hatte, verabschiedete das EU-Parlament 2006 mit Art. 11 Abs. 4 EU-Führerscheinrichtlinie die Möglichkeit, EU-Führerscheine nicht anzuerkennen, wenn dem Besitzer hierzulande der Führerschein eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Hierzu gibt es mittlerweile widersprüchliche Gerichtsurteile. Zumindest im Ausland können Deutsche ihren EU-Führerschein nutzen und bevor seine Gültigkeit in Deutschland aberkannt wird, muss ein EU-Führerscheinbesitzer erstmal in eine Kontrolle geraten und ein mögliches Gerichtsverfahren verlieren.

Legal zum neuen Führerschein mit MPU

Der offizielle Weg zum neuen Führerschein beginnt nach Ablauf der mindestens sechsmonatigen Sperrfrist. Vor der Beantragung eines neuen Führerscheins muss häufig zunächst eine positive MPU absolviert werden. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird sie oft verlangt, bei Drogen und ab 1,6 ist sie obligatorisch. Das MPU-Gutachten erfordert eine mehrmonatige Vorbereitungszeit und besteht aus vier Phasen:

  • Einer schriftlichen Bestandsaufnahme zu Lebenslauf, Gesundheit, Konsumgewohnheiten, insbesondere von Alkohol und Drogen,
  • Einem 20-minütigen Leistungstest am Computer zu Konzentration, Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Belastbarkeit,
  • Einer medizinischen Untersuchung zur körperlichen und neurologischen Verfassung. Dabei werden Nerven, Reflexe, Herz und Kreislauf, aber auch Leberwerte und Urin analysiert,
  • In einem psychologischen Prüfungsgespräch von 45 Minuten unter Einbeziehung aller Daten muss der Punktesünder zuletzt den Gutachter davon überzeugen, dass er seine Fehler verstanden und seinen Lebensbandel verändert hat. Nur wenn dies dem Gutachter glaubhaft erscheint, bescheinigt er dem Delinquenten eine günstige Verhaltensprognose.

Bei hoher Durchfallquote zu einer neuen Chance

Eine MPU kostet etwa 350 €, die Vorbereitung darauf in Kursen, bei Ärzten, Psychologen und Therapeuten, TÜV oder Dekra kann weitere 2-3.000 € verschlingen. Etwa 90.000 Menschen unterziehen sich in Deutschland jährlich einer MPU, die Erfolgsquote liegt nur bei etwa 35 %. Entsprechend umstritten ist dieser „Idiotentest“, vielfach liegt ein Durchfallen einfach daran, dass die Punktesünder ihre Beweispflicht, doch verantwortlich Auto fahren zu können, einfach nicht ernst nehmen. War die MPU erfolgreich, liegt das Ergebnis nach etwa zwei Wochen vor und der Kandidat kann nun einen neuen Führerschein beantragen und bei einer Fahrschule absolvieren.

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