Führerschein verloren

Der eigene Führerschein muss stets mitgetragen werden, denn sowohl bei Polizeikontrollen als auch bei anderen Identitätsüberprüfungen dient der Führerschein als klassisches Dokument.

Ist der Führerschein verloren gegangen – aus welchem Grund auch immer – sollte so schnell wie möglich ein neuer Ausweis beantragt werden, da zum einen die entsprechende Bearbeitungszeit 2-6 Wochen in Anspruch nehmen kann, zum anderen aber auch ohne diesen Ausweis das Bewegen jeglicher Fahrzeuge strengstens untersagt ist.

Für die weitere Abwicklung ist nun auch die Ursache des Verlustes ganz entscheidend: Wurde der Ausweis gestohlen, so sollte zunächst eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle aufgegeben werden, die für die weitere Abwicklung hilfreich ist. Ist der Schein jedoch auf normale Weise abhanden gekommen, so muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.

Führerschein verloren

Führerschein verloren – jetzt heißt es einen Neuen zu beantragen

Der Verlust des eigenen Führerscheins stellt für die Betroffenen immer einen großen Schock dar – wenn der erste Schreck jedoch verdaut ist, sollte sich umgehend um die Beantragung eines neuen Dokumentes bemüht werden. Bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde kann ein entsprechendes Antrag gestellt werden und folgende Dokumente sind vorzuzeigen: Reisepass oder Lichtbildausweis (um sich persönlich identifizieren zu lassen) und ein aktuelles und biometrisches Lichtbild.

Zudem muss eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden, die bezeugt, dass der Verlust des Führerscheins auf „normalem Wege“ geschehen ist und hier kein Diebstahl vorliegt. Mittels dieser Unterlagen kann ein Ersatzführerschein beantragt werden.

Die Kosten für diese Bearbeitung liegen in der Regel bei:

  • 35 Euro
  • zzgl. 30,70 Euro für die eidesstattliche Erklärung

Wurde der Führerschein hingegen gestohlen und es liegt eine Diebstahlbescheinigung vor, muss lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro getragen werden. Nach etwa 4 Wochen kann der Ersatzführerschein bei der örtlichen Fahrerlaubnisstelle persönlich abgeholt werden.

Um auch in der Zwischenzeit Fahrzeuge bewegen zu dürfen, stellt die Behörde einen sogenannten Übergangsführerschein aus. Dieses aus Papier bestehende Dokument enthält lediglich die wichtigsten persönlichen Daten (ohne Bild) allerdings gilt dieser nur in Kombination mit dem eigenen Personalausweis.

Fazit

Wenn der Führerschein verloren geht ist das zunächst ein großes Dilemma, jedoch lässt sich ein entsprechender Ersatz auch zügig abwickeln. Wichtig zu beachten ist hierbei aber, dass ohne jegliche Fahrerlaubnis das Bewegen von Fahrzeugen im Straßenverkehr absolut verboten ist. So muss auch ggfs. der Weg zur Führerscheinstelle ggfs. mit Bus oder Bahn zurückgelegt werden.

Denn erst mit dem Erhalt des Übergangsführerscheins ist Jedermann berechtigt wieder Fahrzeuge zu lenken. Und nach spätestens 6 Wochen wird die ersehnte Nachricht überbracht werden, dass der Ersatzführerschein in der örtlichen Behörde abgeholt werden kann.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd

10 Kommentare zu "Führerschein verloren"

  1. Eine Frage… Warum sollte denn das Führen von Fahrzeugen in der Zeit verboten sein, in der man keinen Führerschein hat, weil man diesen verloren hat?
    Entscheidend ist doch, dass man im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis ist. Und die hat man ja noch, auch wenn man den Nachweis dafür, nämlich den Führerschein, verloren hat. Aber in der Gemeinde kann das ja jederzeit nachvollzogen werden.
    Eine Ordnungswidrigkeit ist es schon, da man den Führerschein bei einer Kontrolle entsprechenden Personen aushändigen muss.
    Aber wo steht, dass es verboten ist, weiter Auto zu fahren?

  2. Sie verwechseln leider Fahrerlaubnis mit Führerschein. Wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, ist damit ja nicht die Fahrerlaubnis erloschen. Sie dürfen sehr wohl Fahrzeuge bewegen, solange Sie eine Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein dient nur dem Nachweis dieser. Haben Sie ihn nicht dabei, droht nur eine Verwarnung von 10 euro. Also kein Grund zur Panik!

    Und so etwas wie einen vorläufigen Führerschein gibt es nach Auskunft bei der Führerscheinstelle in Bremen nicht. Stattdessen gibt es nur die Expresssbestellung. Dann ist der Lappen in wenigen Tagen wieder da.

  3. Also ich finde das reichlich übertrieben. Warum sollte ich mit der Bahn zur Behörde fahren, das ist ja absurd. Ich habe den Personalausweis dabei und sollte ich in eine Kontrolle kommen, kann die Polizei die Daten ja abfragen, das ist doch in Germany alles erfaßt…………Klingt so, als sei Führerschein verlieren ein Schwerverbrechen! Und noch etwas: Warum ist die eidesstattliche Versicherung so teuer? Das ist ja wieder absurd, da meldet man doch den Führerschein lieber als gestohlen??? Alles bescheuert!

  4. Gunadi Irwan | 3. Juni 2016 um 7:23 | Antworten

    Hallo!
    Ich habe ein Problem und zwar im letzten woche habe ich meinen Führerschein Verloren, den ich 1988/89 in Duetschland gemacht habe. Ich war als Student. Mein Fuehrerschein ist unbefristet. Das Problem ist, jetzt lebe ich in Indonesien und wie komme ich zurückhaben? Muss ich einen Urlaub in Deutschland zu tun und aller Führerschein kümmern? und wie viel muss ich zahlen?

  5. Danke für die konkreten Infos zum Verlust des Führerscheins der mir verloren gegangen ist. P.Viering

  6. „….dass ohne jegliche Fahrerlaubnis das Bewegen von Fahrzeugen im Straßenverkehr absolut verboten ist.“
    Was für ein übertriebener Quatsch! Die Polizei hat mich mal angehalten, hatte keinen Führerschein dabei. Die konnten das einfach kontrollieren und alles war gut. Kein Problem. Freunden erging es ebenso.

  7. Schlecht für Leute, die beruflich Fahrzeuge bewegen müssen, d.h. unmöglich, nicht zu arbeiten, wenn die Führerscheinbehörde nicht geöffnet hat und somit kein Ersatzführerschein ausgestellt werden kann. Erstens besitzt man die Fahrerlaubnis, und daher ist es auch nicht verboten, Fahrzeuge zu führen und zweitens, was wäre denn dann, wenn man als Berufskraftfahrer seinen Führerschein verloren hat und wie hier geschrieben, auf die zuständige Behörde gehen soll, diese aber mehrere 100 km weit weg? Also bitte, nochmal nachforschen, bevor man hier sowas in den Raum stellt

  8. Moin, so ganz richtig finde ich die Aussagen in diesem Artikel nicht.
    Zu unterscheiden ist zwischen der Fahrerlaubnis (vereinfacht die behördliche Erlaubnis, nach einer bestandenen Prüfung ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse führen zu dürfen) und dem Führerschein (dem schriftlichen Nachweis nach außen, dass eine solche Fahrerlaubnis vorliegt). Solange die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, abgelaufen ist oder ruht, darf man sehr wohl auch ohne Mitführen des Führerscheins ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Man fährt so nicht ohne Fahrerlaubnis, sondern nur ohne Führerschein. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar, das Fahren ohne Führerschein ist lediglich ordnungswidrig (Verwarngeld 10 Euro laut Bußgeldkatalog). Ja, eine Verkehrskontrolle dauert dann länger, weil das Vorliegen der Fahrerlaubnis erst geprüft werden muss (per Funk) und ja, man muss den Führerschein ggf. später noch vorzeigen und ja man wird verwarnt… Aber dass man mit dem Bus zur Behörde fahren muss, wenn der Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde ist nicht richtig!

  9. Ottmar Schilling | 6. Juli 2017 um 5:08 | Antworten

    Bei der Beschreibung stehen keine Altersangaben, z.B. wenn ich einen alten Führerschein mit 86 Jahren verloren habe.
    Werden noch zusätzliche Dokumente benötigt?
    ev. Sehtest?
    medizinische Untersuchung, oder kann diese angeordnet werden?
    Lichtbild?
    oder reicht dann erst einmal ein Übergangsführerschein?

  10. viel geschwafel

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*



fuehrerscheininfosb
Kontakt · Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Presse · Redaktion