Moped fahren mit 15: Gesetzesänderung in Kraft

Moped fahren mit 15: Gesetzes-änderung in Kraft

Was bisher nur in einigen Bundesländern als Modellversuch erlaubt war, könnte bald für Jugendliche deutschlandweit möglich werden: Schon mit einem Mindestalter von 15 Jahren einen Roller zu fahren. Die aktuelle Lage und was Jugendliche unbedingt beachten sollten, erfahren Sie hier…

Moped mit 15: Die aktuelle Lage

Bereits im letzten Jahr hatten einige Bundesländer das Fahren eines Rollers schon mit 15 Jahren erlaubt. Vor allem für Jugendliche, die auf dem Land oder eher ländlich wohnen, bedeutet das mehr Mobilität. Denn so sind sie schon ein Jahr früher etwas unabhängiger von öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Eltern.

Allerdings handelte es sich dabei nur um ein Pilotprojekt, was bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Fahrererlaubnis für den Roller schon mit 15 Jahren gab und vor allem, dass das Projekt jederzeit beendet werden konnte.

In folgenden Bundesländern konnten Jugendliche ausprobieren, wie es ist, schon mit 15 ein Moped fahren zu dürfen:

  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Ende des vergangenen Jahres gab es allerdings eine Gesetzesänderung, die für Klarheit sorgen sollte: Das Fahren eines Mopeds (oder Rollers) soll von nun an für alle Jugendlichen möglich sein, die die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und mindestens 15 Jahre alt sind.

Klingt nicht schlecht, allerdings gibt es auch hier einen Haken: Es bleibt den Bundesländern freigestellt, ob sie das Gesetz umsetzen oder nicht. Und genau das könnte im schlimmsten Fall zu erheblichen Problemen führen.

Gesetzesänderung nicht in allen Bundesländern: Was nun?

Nehmen wir einmal an, ein Jugendlicher wohnt an der Grenze zwischen zwei Bundesländern und nehmen wir weiter an, dass er jeden Morgen mit dem Moped zur Schule fährt. Allerdings liegt die weiterführende Schule in einem anderen Bundesland. Das wäre im Prinzip kein Problem. Könnte aber zu einem werden, wenn dieses Bundesland den Moped-Führerschein mit 15 nicht eingeführt hat.

Denn was zunächst paradox klingt, ist durchaus denkbar: Der Jugendliche fährt von seinem Elternhaus mit seinem Moped und einer gütigen Fahrerlaubnis los, könnte vor seiner Schule aber wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden.

Denn die Fahrerlaubnis gilt natürlich nur dann, wenn das Bundesland den Mopedführerschein mit 15 erlaubt. In dem vorliegenden Fall also nur in dem Bundesland, in dem er lebt. Genau das kritisiert auch der ADAC und fordert eine bundesweit einheitliche Regelung. Ob diese jedoch auch kommen wird, kann man noch nicht absehen. Schleswig-Holstein hat allerdings schon angekündigt, das Fahren eines Mopeds schon mit einem Mindestalter von 15 Jahren bald zu erlauben.

Roller mit 15 fahren: Welche Voraussetzungen benötige ich?

Gehen wir davon aus, dass das Bundesland der Änderung zugestimmt hat, müssen Jugendliche, die 15 Jahre alt sind, den Rollerführerschein erwerben. Die Fahrerlaubnis, die dazu nötig ist, nennt sich AM-Führerschein. Und dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Teilnahme am Theorieunterricht an mindestens 14 Doppelstunden
  • erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung, die 30 Fragen umfasst
  • Nachweis über mindestens eine Stunde Fahrpraxis
  • erfolgreich abgelegte praktische Prüfung, die ungefähr 30 Minuten dauert

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Moped-Schein fahren?

Jugendliche, die den Moped-Führerschein haben, dürfen folgende Fahrzeuge fahren – vorausgesetzt, diese sind betriebssicher und versichert:

  • Zweirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW.
  • Dreirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW.
  • Vierrädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50ccm bzw. 4kW und einer Leermasse von höchstens 350 kg.

 

Bildquelle:
Bild oben: ©
DragonImages  – stock.adobe.com


fuehrerscheininfosb
Kontakt · Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Presse · Redaktion