Mit dem PKW-Führerschein 125er fahren

Motorrad fahren mit dem PKW-Führerschein: Seit 2020 ist das möglich

Möglich seit 2020

Verkehrsteilnehmer, die den Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen seit Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen auch kleine Motorräder, sogenannte 125er-Leichtkrafträder fahren. Welche Voraussetzungen die Verkehrsteilnehmer mitbringen müssen und welche Folgen die Änderung hat, erfahren Sie hier.

Autofahrer dürfen nun auch kleine Motorräder fahren

Am 1. Januar 2020 ist die Gesetzesänderung für die Führerscheinklasse B196 in Deutschland in Kraft getreten, die einige Autofahrer freuen wird. Denn ohne einen zusätzlichen Führerschein zu machen, dürfen sie nun zusätzlich zum Auto auch kleinere Motorräder der Klasse A1 fahren. Diese dürfen

  • maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum haben und
  • nicht mehr als 15 PS (11 Kilowatt) Leistung aufweisen

Damit sind die technischen Voraussetzungen gegeben, die Autofahrer für das Motorrad nachweisen müssen. Daneben müssen aber auch sie selbst ihre Eignung für dieses Fahrzeug wenigstens zum kleinen Teil nachweisen.

Motorradfahren mit Autoführerschein: Die Voraussetzungen

Sich nur mit dem Autoführerschein künftig auf ein Leichtkraftrad zu schwingen, klingt nach einer guten Sache. Allerdings ist das natürlich nicht ganz ohne Weiteres möglich. Denn die Fahrer der kleinen Motorräder müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Neuregelung für sie gilt:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Sie müssen den Führerschein der Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Sie müssen vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten für das neue Verkehrsmittel absolvieren (jeweils 90 Minuten)
  • Sie müssen innerhalb von 12 Monaten den Nachweis über die Schulungen in den Autoführerschein eintragen lassen

Der große Vorteil: Sie müssen keine praktische oder theoretische Prüfung ablegen, wie es normalerweise der Fall ist, wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 erwerben möchten. Diesen Führerschein brauchten Verkehrsteilnehmer bisher, wenn Sie Motorräder oder Leichtkrafträder fahren wollten.

Leichtkrafträder fahren: Die Voraussetzungen bisher

Bisher mussten Verkehrsteilnehmer eben entweder einen Führerschein der Klasse A1 oder aber noch einen Nachweis über die alte Klasse 1b besitzen. Personen, die über diese Fahrerlaubnisse verfügen, dürfen natürlich weiterhin Leichtkrafträder fahren. Sie müssen die neuen Voraussetzungen, die durch die Neuregelung in Kraft getreten sind, nicht noch einmal nachweisen. Ihr Führerschein bleibt weiterhin gültig.

Das gilt auch für diejenigen Personen, die ihren Führerschein noch vor dem 1. April 1980 erworben haben. Denn für diese gelten noch die alten Führerscheinklassen. Wer zu dieser Personengruppe gehört und einen Führerschein der Klasse

  • 2
  • 3
  • 4

hat, darf ebenfalls Leichtkrafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren.

Was soll die Änderung erreichen?

Aus dem Bundesverkehrsministerium war zu hören, dass die Gesetzesänderung mehr Mobilität für die Fahrer bringen soll. Besonders im Hinblick auf die sogenannte Elektromobilität sollen Autofahrer nun einen Vorteil haben. Denn kleinere Elektroroller fallen ebenfalls unter diese Regelung und dürfen – mit ein wenig Aufwand – nun zusätzlich zum Auto gefahren werden.

Vor allem für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die auf keine großzügig ausgebaute Infrastruktur zurückgreifen können, soll die Gesetzesänderung eine Erleichterung bringen.

Motorrad fahren mit dem PKW-Führerschein: Was muss ich sonst noch wissen?

Natürlich gibt es die Fahrerlaubnis nicht vollkommen gratis. Autofahrer, die mit ihrem Führerschein auch Motorrad fahren möchten, müssen mit Kosten für die Schulungen von circa 500 bis 1000 Euro rechnen – abhängig von der Region, in der sie die Theorie- und Praxis-Einheiten ableisten.

Daneben ist es Autofahrern mit der Schlüsselzahl 196 nur erlaubt, in Deutschland Leichtkrafträder zu fahren. In anderen Ländern müssen sie die landesspezifischen Gesetze beachten – und die können von denen in Deutschland abweichen.

Bildquelle:
Bild oben: © ambrozinio – stock.adobe.com

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