Motorradführerschein

Motorradfahren bringt Spaß mit sich, doch bevor Sie so richtig durchstarten können, brauchen Sie natürlich den Motorradführerschein, der in jeder normalen Fahrschule in Deutschland zu erwerben ist.

Es gibt dabei verschiedene Arten des Motorradführerscheins, welche auch unterschiedliche Anforderungen an das Fahrzeug und den Besitzer haben.

Die Führerscheinklassen des Motorradführerscheins

Es gibt drei Führerscheinklassen die direkt zum Motorrad gehören.

Diese sind folgenden:

  • Klasse A1: dies ist die Klasse für kleine Motorräder, sogenannte Leichtkrafträder, aber auch dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Klasse A2: dies ist die Klasse für den eingeschränkten Motorradführerschein.
  • Klasse A: dies ist die Klasse für den unbeschränkten Motorradführerschein. Man darf hiermit auch einen Beiwagen mitführen

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Da es drei verschiedene Klassen gibt, gibt es natürlich auch verschiedene Voraussetzungen für die einzelnen Klassen. Für alle Klassen gilt ein erfolgreich durchgeführter Erste-Hilfe-Kurs und ein Sehtest. Die weiteren Voraussetzungen für die einzelnen Klassen sind wie folgt:

Voraussetzung für die Führerscheinklasse A1:

Leichtkrafträder

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Nicht mehr als 125 ccm Hubraum
  • Motorleistung höchstens 11 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht als Leermasse maximal 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mehr als 50 ccm Hubraum oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
  • Motorleistung bis maximal 15 kW

Voraussetzung Führerscheinklasse A2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Motorleistung maximal 35 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg

Voraussetzung Führerscheinklasse A:

Zweirädrige Krafträder, auch mit Beiwagen

  • Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg in Krafträdern
  • Führerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
  • Mehr als 50 ccm Hubraum
  • bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder
  • Motorleistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter 21 Jahre für den Direkteinstieg in dreirädrige Fahrzeuge
  • Führerscheinklasse A2, wenn man unter 24 Jahre ist
  • Motorleistung über 15 kW oder
  • symmetrisch angeordnete Räder und
  • Mehr als 50 ccm Hubraum oder
  • bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und
  • Motorleistung über 15 kW

Für die Ausstellung der jeweiligen Führerscheine, benötigt man auch ein biometrisches Passfoto.

Motorradführerschein

Theoretische Ausbildung beim Motorradführerschein

Zum Motorradführerschein gehört die Theorie und die Praxis. Natürlich müssen Sie bei beidem eine Prüfung am Ende ablegen. Die Theorieprüfung wird meistens als erstes gemacht. Sie beginnen mit der Theorie und müssen Ihre Pflichtstunden absolvieren. Hierbei bekommen Sie, wie auch bei der Autotheorie sehr viel über die Verkehrssituationen auf den Straßen, die Sicherheitsmaßnahmen, sowie die Straßenverkehrsordnung gelernt.

Dazu gibt es die Sondertheorie für Motorradfahrer, welches noch einmal einige extra Lektionen im Buch sind. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Maschinen, Technik des Motorrades, sowie die Kleiderordnung auf einem Motorrad. Mit all dem sollte man sich besonders auseinandersetzen, denn der Schutz ist das Wichtigste beim Fahren.

Die Pflichtstunden setzen sich wie folgt zusammen:

  • 4 Stunden á 90 Minuten Motorradtheorie
  • 6 Stunden á 90 Minuten Grundstoff, bei Besitz der Führerscheinklasse B

Praktische Ausbildung beim Motorradführerschein

Zur Praxis gehören die Pflichtstunden, zu denen ebenfalls, wie beim Führerschein für das Auto die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten gehören. Bevor Sie jedoch diese Stunden absolvieren geht es erst einmal auf einen Verkehrsübungsplatz. Hier baut der Fahrlehrer Kegel für verschiedene Übungen auf. Sie müssen in der Lage sein mit der Maschine in Schrittgeschwindigkeit um 5 Kegel zu fahren. Ebenfalls wird verlangt, dass Sie in einer Geschwindigkeit von 40 km/h im Slalom fahren, eine Ausweichübung ist inklusive, mit Bremsen und ohne Bremsen, sowie eine Vollbremsung mit dem Fahrzeug aus ca. 40 km/h.

Wer diese Übungen beherrscht, der darf auch auf die Straße. Der Fahrlehrer muss erkennen, dass sein Schüler das Motorrad beherrscht, sich damit in die Kurven legen kann und keine Angst vor der Situation zeigt. Sind Sie soweit, dann geht es an die Pflichtstunden. Stadterfahrung ist immer gut, da hier sehr viele unvorhergesehene Situationen aufkommen können.

Bei den Autobahnstunden wird häufig das auf- und abfahren der Autobahn geübt, sowie das Überholen von LKWs und das flüssige Fahren. Nachts sollten Sie auch gut sehen können und Hindernisse erkennen. Wenn das alles geklappt hat, dann kann bei der praktischen Prüfung auch nichts mehr schief gehen.

Die Anzahl der Übungsstunden hängen von den Fähigkeiten des Prüflings ab. Es gibt aber noch 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die Pflicht sind.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraße)
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Kosten für einen Motorradführerschein

Die genauen Kosten für einen Motorradführerschein kann man nicht sagen, da diese von Region zu Region bzw. Stadt schwanken. Hier eine Auflistung wie viel die einzelnen Führerscheinklassen für das Motorrad ungefähr kosten.

  • Führerscheinklasse A1 ca. 1300 €
  • Führerscheinklasse A2 ca. 1300 €, bei Vorbesitz der Klasse A1 deutlich geringer
  • Führerscheinklasse A ca. zwischen 1300 und 1700 €, bei Vorbesitz der Klasse A2 deutlich geringer

Zu den Kosten zählt folgendes:

  • Anmeldegebühr Fahrschule
  • Übungsfahrten
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Sehtest
  • Erst-Hilfe-Kurs
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung
  • TÜV-Gebühr theoretische Prüfung
  • TÜV-Gebühr praktische Prüfung
  • Ausstellungsgebühr für den Führerschein

Fazit

Bei einem Motorradführerschein sollte man Vorsicht walten lassen. Sehr schnell liegt man mit der Maschine auf dem Boden und hat sich verletzt. Sie sollten deshalb gründlich üben und mit Ruhe an all das herangehen.

Bildquelle:
Bild mitte: © panthermedia.net / Phovoi R.

4 Kommentare zu "Motorradführerschein"

  1. Martin Overbeck | 21. April 2017 um 0:17 | Antworten

    Hallo und guten Tag,

    danke, dass sich jemand die Arbeit gemacht hat und diese Seite mit den zahlreichen Informationen erstellt hat!!
    Mein Sohn ist gerade mitten im Führerschein-Stress.
    Da er recht gut Motorrad fährt, ich habe viel mit ihm geübt, habe ich ihm geraten, alsbald mit seinen Pflichtstunden zu beginnen.
    Sein Fahrlehrer hat ihn davon in Kenntnis gesetzt, dass er erst mit den Pflichtstunden beginnen darf, wenn er die Theorieprüfung bestanden hat.
    Von dieser Regelung habe ich noch nie etwas gehört.
    Wollte mich aber rückversichern, bevor ich den Fahrlehrer fälschlich als Lügner bezichtige.
    Somit meine Frage: Ist es laut Straßenverkehrsordnung oder laut Führerscheinausbildungsverordnung so, dass das erfolgreiche bestehen der Theoretischen Prüfung die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Motorradpflichtfahrstunden ist??

    Viele Grüße

    Martin

  2. Danke
    Wahr sehr hilfreich!

  3. Gregor Weyrich | 28. April 2018 um 9:16 | Antworten

    Bitte mal die VORRAUSSETZUNG in VORAUSSETZUNG korrigieren …(mir wirds immer schwummrig, wenn ich die zwei R sehe).
    Ansonsten sehr hilfreiche Informationen.

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