Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Voraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs „Erste Hilfe“ erforderlich.

Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Der Kurs LSMU im Überblick

Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

Die Erste Hilfe Ausbildung

Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Kosten und Veranstalter der Kurse

Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

Bildquelle:
BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

  1. Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

  2. Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

  3. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

  4. Wie alt ist dieser bericht ?

  5. Christoph Herzog | 25. Juli 2017 um 14:35 | Antworten

    Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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