Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?

Wenn Sie einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland KFZ der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs immer mitzuführen.

Bei den meisten nationalen ausländischen Führerscheinen benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.

Solange Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur zu Besuch in Deutschland aufhalten, dürfen Sie unbefristet fahren. Sobald Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland anmelden, dürfen Sie noch sechs Monate fahren. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Die Regelung betrifft Führerscheine, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurden.

Umschreibung eines Nicht-EU Führerscheins

Um nach Ablauf der sechs Monate mit Ihrem Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen.

 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen eingereicht werden müssen und ob Sie eine praktische oder theoretische Prüfung ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Mit einigen Ländern, u.a. Schweiz, Israel, Kanada, Australien und 27 amerikanische Bundesstaaten (siehe unten), hat Deutschland ein Abkommen über die gegenseitige vereinfachte Umschreibung der Führerscheine geschlossen.
Bei Führerscheinen aus diesen Ländern sind weniger Antragsunterlagen und in der Regel keine Prüfungen erforderlich. Bei allen übrigen Staaten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheins: Eine beglaubigte Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist. Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde. Hier können Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins online in Auftrag geben.
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe: Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat (Nicht-EU/EWR-Land) erforderlich
  • Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
  • Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
    Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder

 

Prüfungsfreie Umschreibung des Führerscheins aus diesen US-Bundesstaaten

Eine prüfungsfreie Umschreibung des Führerscheins ist aktuell für Führerscheine aus 27 US-Bundesstaaten möglich, mit denen Abkommen über die vollständig prüfungsfreie wechselseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen bestehen.

Das Schulungs- und Prüfungsverfahren dieser US-Bundesstaaten ist dem deutschen Gleichwertig. Deutsche Führerscheine werden umgekehrt auch im jeweiligen US-Bundesstaat prüfungsfrei anerkannt (Prinzip der „Gegenseitigkeit“).

Die US-Bundesstaaten:

ALABAMA, ARIZONA, ARKANSAS, COLORADO, DELAWARE, IDAHO, ILLINOIS, IOWA, KANSAS, KEN- TUCKY, LOUISIANA, MARYLAND, MASSACHUSETTS, MICHIGAN, NEW MEXICO, OHIO, OKLAHOMA, PENNSYLVANIA, SOUTH CAROLINA, SOUTH DAKOTA, TEXAS, UTAH, VIRGINIA, WASHINGTON STATE, WEST VIRGINIA, WISCONSIN, WYOMING, [PUERTO RICO]

 

Weiterführende Informationen:

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