Verkehrsrecht 2020 – Was ist neu im Bußgeldkatalog?

Verkehrsrecht 2020 – Was ist neu im Bußgeldkatalog?

Die StVO-Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Die neuen Regeln stärken insbesondere schwache Verkehrsteilnehmer. Die Fahrer müssen darauf vorbereitet sein, dass ein Verstoß gegen das Gesetz in Zukunft viel teurer sein wird. In diesem Artikel informieren wir Sie über neue Bußgelder der StVO-Novelle, von denen einige doppelt so hoch sind.

Die neuen Verkehrsregeln traten am 28. April in Kraft. Mit dem 54. Dekret zur Änderung der Verkehrsregeln haben sich auch einige Fakten aus dem Bußgeldkatalogdekret (BKatV) geändert. Zukünftig werden die geänderten Verkehrsregeln stärker gegen den „Missbrauch der Rettungsgasse“ vorgehen. Darüber hinaus steigen die Bußgelder für das Parken auf Fußgänger- und Radwegen sowie in der zweiten Reihe deutlich an. Wenn die Geschwindigkeit überschritten wird, wird ein Fahrverbot viel früher als zuvor verhängt – schon ab 21 km/h Überschreitung.

Änderungen im Bußgeldkatalog stehen teilweise im Zusammenhang mit Neuerungen und Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Übereinstimmung mit den überarbeiteten Regeln und Verboten werden neben der Förderung der modernen Mobilität (gemeinsame Nutzung von Autos und Elektrofahrzeugen) auch Regeln zum Schutz des Radverkehrs angepasst. So gibt es in der StVO-Novelle beispielsweise eine erhebliche Zunahme an Sanktionen, im Zusammenhang mit Parkverstößen auf Geh- und Radwegen.

Immer mehr Menschen lassen das Auto stehen – dies ist jetzt ebenso im Bußgeldkatalog sichtbar. Fußgänger und Radfahrer sollten besser geschützt werden. Auf der anderen Seite werden Fahrer, die zu schnell fahren, Retter stören oder Menschen mit „Posieren“ belästigen, härter bestraft.

Neue Regeln und geänderte Strafen der StVO-Novelle auf einen Blick

Auf Fahrradstreifen halten

Bisher durften Autofahrer bis zu drei Minuten auf Fahrradstreifen stehen. Sie sind an der weißen Linie zu erkennen, die vom Rest der Straße getrennt ist – laut StVO können nur Radfahrer diese befahren. Ab heute ist das Halten auf ihnen verboten. Andernfalls wird in schweren Fällen eine Geldstrafe von 55 – 100 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt.

Mindestabstand zu Radfahrern

Wie lang die Distanz sein sollte, wenn ein Radfahrer überholt wird, war in den letzten Jahren eine Frage der Interpretation: „genug“ wurde in der StVO angegeben. Der Gesetzgeber korrigiert dies jetzt. Ab dem 28. April sollten es in städtischen Gebieten mindestens 1,5 Meter und in außerstädtischen Gebieten geringstenfalls zwei Meter sein.

Wenn Lastwagen rechts abbiegen

In der Vergangenheit war es für Radfahrer besonders gefährlich, wenn Lastwagen nach rechts drehten. Es gibt bereits eine technische Lösung, aber Totwinkelindikatoren sind erst ab 2024 obligatorisch – und nur für Neufahrzeuge. Deshalb müssen Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen jetzt beim Abbiegen nach rechts mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie mit Fahrradfahrern oder Fußgängern rechnen müssen. Strafe für Nichteinhaltung: 70 Euro und ein Punkt.

An Kreuzung mit Radwegen parken

In Ländern wie Norwegen war dies lange Zeit ein Muss, jetzt ist es in Deutschland auch nicht mehr gestattet – an Kreuzungen mit Fahrradwegen zu parken ist jetzt verboten. Die Mindestentfernung beträgt acht Meter, gemessen ab der Straßenrandkante. Wenn es keinen Radweg gibt, gelten fünf Meter.

Rettungsgasse

Im Internet gibt es unzählige Videos darüber, wie Fahrer die Notspur nutzen, um Staus zu überwinden. Diese ist speziell für Krankenwagen reserviert. Dieses Vergehen wird nun in der StVO-Novelle bestraft. Dafür gibt es Bußgelder von 200 bis 320 Euro, ein monatliches Fahrverbot und zwei Punkte.

Änderungen beim Führerschein

In Kürze soll eine zusätzliche Schulung für das Fahren in einem Auto mit manueller Schaltung ausreichend sein, um nach bestandener Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ein Auto mit händischer Schaltung zu fahren.

Weitere Verbote des Dieselfahrens

Im Jahr 2020 könnten zusätzliche Verbote für Dieselmotoren in deutschen Großstädten hinzugefügt werden, da der Deutsche Umwelthilfeverband weiterhin Klagen plant. Ab dem 1. April 2019 hatte Stuttgart das erste groß angelegte Verbot von Dieselfahrzeugen in Deutschland. Dies gilt auch für die Einwohner der Stadt.

HU-Symbol

Besitzer von Fahrzeugen mit einem blauen Aufkleber auf ihrem Nummernschild müssen sich 2020 einer allgemeinen Inspektion unterziehen. Dort erhalten sie normalerweise einen braunen Aufkleber, der die nächste Prüfung im Jahr 2022 anzeigt.

StVO-Novelle bei den Arten der Kfz-Versicherungsklassen

Im Jahr 2020 werden rund elf Millionen Fahrer von einem Wechsel der Kfz-Versicherungsklasse betroffen sein. Mithilfe von Stichprobenklassen können Versicherer das Risiko von Fahrzeugschäden einschätzen. Je höher die Klasse, desto höher die Versicherungsprämie. 4,6 Millionen Fahrer werden von der Änderung profitieren, für 6,5 Millionen Fahrzeugbesitzer bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Prämien.

Neue Grenzen

Abt 2020 darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert für Stickoxide (NOx) nicht mehr überschreiten. Der Grenzwert von 95 g CO2 / km wird als Durchschnittswert für den berechnet. Dementsprechend sollte jeder Hersteller bei seinen in Europa zugelassenen Autos 95 g CO2 / km oder weniger im Durchschnitt anstreben.

Verbrauchsmessung

Für die Typgenehmigung von Neufahrzeugen gilt ab dem 1. Januar 2020 die Verpflichtung zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs (FGCM). In Zukunft müssen bestimmte Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch gemessen werden. Darüber hinaus müssen diese Daten lebenslang aufbewahrt werden. Ziel ist es, die Abweichung zwischen Typgenehmigungswert und tatsächlichem Verbrauch besser zu kontrollieren.

Erweiterung des Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität

Der Umweltbonus für die Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und weiter erhöht. Die Hälfte der Kosten wird nach wie vor von der Automobilindustrie und der Bundesregierung getragen. Es ist geplant, 2,09 Milliarden Euro aus Bundesmittel bereitzustellen. Demnach soll der Zuschuss für Elektrofahrzeuge bei einem Nettopreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro und für Fahrzeuge von bis zu 65.000 Euro auf 5.000 Euro steigen. Der Zuschuss für Plug-in-Hybride wird voraussichtlich auf 4.500 Euro für Fahrzeuge bis zu 40.000 Euro steigen. Für Autos mit einem Neupreis von 40.000 bis 65.000 Euro soll sich der Zuschuss auf 3.750 Euro erhöhen.

Bildquelle:
Bild oben: © Bild von RettungsgasseJETZTde auf Pixabay

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