Führerschein mit 17

Für Jugendliche, die bereits vor dem Vollenden des achtzehnten Lebensjahres den Führerschein der Klasse B machen wollen, gibt es den sogenannten Führerschein mit 17 oder auch begleitetes Fahren genannt.

Mit dieser Fahrerlaubnis ist es 17-jährigen gestattet, mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wichtige Hinweise für den Führerschein mit 17

Es gibt bestimmte Dinge auf die geachtete werden muss damit das begleitete Fahren ab 17 möglich ist.

  • Ab einem Alter von 16 Jahren und 6 Monaten darf sich ein Jugendlicher bei einer Fahrschule anmelden
  • Drei Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische Prüfung absolviert werden
  • Einen Monat vor Vollendung des siebzehnten Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden
  • Sehtest muss durchgeführt werden
  • Erste-Hilfe-Kurs muss absolviert werden

Damit wird sichergestellt, dass die Personen bereits an ihrem 17. Geburtstag am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein weiterer Vorteil für die jungen Fahrer ist, dass die Probezeit mit dem Erhalt des Führerscheins mit 17 beginnt. Die Fahrausbildung und auch die Prüfung ist im übrigen die gleiche, die auch Personen machen, welche den Führerschein ab 18 Jahren machen.

Den Führerschein in EC-Kartenform bekommt der Fahranfänger frühestens am 18. Geburtstag. Für die Ausstellung des Führerscheins muss auch ein biometrisches Passfoto abgegeben werden. Der Führerschein mit 17 ist eine sogenannte Prüfungsbescheinigung, die alle nötigen Angaben enthält. Allerdings muss immer ein gültiger Personalausweis mitgeführt werden, da auf der Prüfungsbescheinigung kein Foto vorhanden ist. Außerdem wir der Führerschein mit 17 nicht in jedem Land akzeptiert, lediglich in Deutschland und in Österreich ist der Führerschein mit 17 anerkannt. In allen anderen Ländern ist das Fahren mit der Prüfungsbescheinigung untersagt.

Führerschein mit 17

Vorraussetzungen für die Begleitperson beim Führerschein mit 17

Es muss von jedem Fahrer mindestens eine Person als Begleitperson eingetragen werden. Nur mit vorher eingetragenen Begleitern ist das Fahren bis zum 18. Geburtstages erlaubt. Pro eigetragenen Begleiter muss eine geringe Gebühr abgetreten werden, das soll verhindern, dass unzählig viele Begleiter eingetragen werden. Nicht jeder darf eine Begleitperson für den Jugendlichen sein, es müssen einige Regeln und Gesetze dafür eingehalten werden.

  • 30 Jahre oder älter
  • Mind. 5 Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben

Des Weiteren gilt für die Begleitperson, während der Fahrten, die 0,5-Promille-Grenze und diese darf natürlich nicht unter Drogeneinfluss sein. Der Fahrer muss selber darauf achten und ist im übrigem auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls verantwortlich. Der Begleiter darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Er ist also mehr einen moralische Stütze, die bei Unsicherheiten auf Fragen des Fahrers antworten kann.

Wie kam es zum Führerschein mit 17?

2004 startet das Bundesland Niedersachsen mit dem Führerschein mit 17 ein Pilotprojekt. In ganz Deutschland wurde das System dann vier Jahre später eingeführt. Die Verkehrsminister der anderen Bundesländer wurden von den guten Statistiken des Modellversuchs überzeugt. Unter anderem hatten die Fahranfänger während des Modellversuchs 40 Prozent weniger Unfälle verursacht, als vorher. Außerdem wurden 60 Prozent weniger Bußgelder an die jungen Autofahrer verteilt. Durch diese positiven Erfahrungen hat sich das begleitete Fahren längst durchgesetzt und auch auf längerer Sicht wurde der positive Trend bestätigt.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Heinz Meis

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