Führerschein auf Probe – Was muss ich beachten?

Führerschein auf Probe - kein Akohol am Steuer
Führerschein auf Probe - kein Akohol am Steuer

Den Führerschein auf Probe besser nicht durch Verstöße wie Akohol oder das Handy am Steuer riskieren.

Jeder, der in Deutschland seinen Führerschein erfolgreich bekommt, erhält diesen erst einmal nur auf Probe. Innerhalb dieser Probezeit müssen Sie darauf achten, dass Sie sich keine groben Fehler erlauben. Andernfalls kann es Ihnen nämlich passieren, dass Sie eine Probezeitverlängerung bekommen und den Führerschein im schlimmsten Fall wieder abgeben müssen.

Führerschein auf Probe: Wann beginnt die Probezeit?

Wie bereits erwähnt, dauert die Probezeit in Deutschland zwei Jahre an. Mit Erteilung des Führerscheins beginnt diese. Wenn Sie ihren Führerschein für das begleitende Fahren ab 17 Jahren gemacht haben, dann beginnt die Probezeit mit der Aushändigung einer befristeten, nur im Inland geltenden, Prüfbescheinigung.

Es kann allerdings passieren, dass Sie bestimmte Verstöße begehen und damit so den Führerschein auf Probe riskieren. In Deutschland werden die Verstöße dabei in zwei verschiedene Gruppen eingeteilt– das sind einmal die sogenannten A-Verstöße und auf der anderen Seite die B-Verstöße.

  • Verstöße innerhalb der A-Gruppe sind schwerwiegender und gelten als Straftaten.
  • B-Verstöße sind hingegen nicht so sehr schwerwiegend und werden eher als Ordnungswidrigkeiten angesehen.

Begehen Sie zwei Verstöße gegen die B-Gruppe, dann werden diese beiden Verstöße wie ein Verstoß gegen die Vorschriften der A-Gruppe gewertet.

Haben Sie solche Verstöße begangen, dann werden Maßnahmen seitens des Staates ergriffen.

Wenn Sie nun wissen möchten, welche Verstöße welcher Gruppe zugeordnet werden, haben wir hier eine Auflistung für Sie:

A-Verstöße sind zum Beispiel:

  • Missachtung des Rechtsfahrgebotes
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h
  • Abstandsvergehen
  • Verstöße beim Überholen
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Abbiegevergehen
  • Verstöße auf der Autobahn
  • Alkohol am Steuer
  • Verstöße an Bahnübergängen

B- Verstöße sind zum Beispiel:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung
  • Nicht vorschriftsgemäße Mitnahme von Kindern im Auto
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung
  • Abgefahrene Reifen
  • Parken auf der Autobahn
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs

Es gibt also eine Vielzahl an Vergehen, die Ihren Führerschein auf Probe gefährden können. Es ist also ratsam, darauf zu achten, wie man Auto fährt und sich zusätzlich an die geltenden Regeln zu halten.

In manchen Extremfällen kann es schließlich auch zur sogenannten MPU kommen.

Führerschein auf Probe: Welche Maßnahmen erwarten mich bei einem Vergehen?

Hierzulande gilt ein bestimmtes dreistufiges Sanktionssystem.

In der ersten Stufe dieses Systems werden Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet und Ihre Probezeit verlängert sich zusätzlich noch einmal um weitere zwei Jahre. Dadurch hat Ihre Probezeit dann insgesamt vier Jahre lang angehalten und nicht nur zwei.

Begehen Sie innerhalb der verlängerten Probezeit noch einmal ein schwerwiegendes Vergehen, dann werden Sie schriftlich verwarnt. Außerdem wird Ihnen dazu geraten, an einer verkehrspsychologischen Beratung, innerhalb von zwei Monaten, teilzunehmen. Die Teilnahme an solch einer Beratung ist allerdings freiwillig und damit müssen Sie nicht daran teilnehmen.

Wer nach Ablauf der zweimonatigen Frist noch einmal einen schweren Verstoß begeht, der muss seinen Führerschein abgeben und bekommt diesen auch nicht so schnell wieder.

Führerschein auf Probe: Gibt es weitere Dinge, auf die ich achten muss?

Tatsächlich ist es Ihnen während der Probezeit komplett untersagt, mit Alkohol im Blut Auto zu fahren. Normalerweise ist es möglich mit einem bestimmten Promillewert Auto zu fahren, wenn man mindestens 21 Jahre alt ist. Ist man nun aber 21 Jahre alt und noch in der Probezeit, dann sorgt der Führerschein auf Probe dafür, dass es einem komplett untersagt ist.

Trinken Sie trotzdem Alkohol und werden erwischt, dann wird dieses Vergehen mit einem Bußgeld von 250€ und einem Punkt in Flensburg geahndet. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.


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