Alle wichtigen Informationen über die neuen Kennzeichen des Kleinkrafträder

Versicherungskennzeichen für Roller

Ab dem ersten März ändern sich die Kennzeichen für alle Kleinkrafträder. Nicht nur die Farbe ändert sich stetig – von blau, grün, schwarz und blau nun wieder zu grün. Wir haben hier alle neuen Regelungen zusammengefasst, sodass alle Probleme aus dem Weg geräumt werden können und alle notwendigen Neuerungen eingehalten werden. 

Welche Fahrzeuge gehören zu der Gruppe der Kleinkrafträder? Wie sehen die Neuerungen aus?

Die Frage ist nun, welche Fahrzeuge sind von der neuen Regelung betroffen? Offiziell handelt es sich um alle Fahrzeuge die unter die Gruppe Kleinkrafträder fallen, das wären Mopeds, Mofas und Roller. Hierbei gibt es zu beachten, dass es sich nur um die Fahrzeuge handelt, die unter die Rubrik „bis 50 Kubikzentimeter“ fallen. Hinzu kommt, dass auch E-Bikes, die über 25 km/h fahren können, das neue Kennzeichen benötigen.

Was muss für einen vollen Versicherungsschutz beachtet werden?

Wichtig ist zu berücksichtigen, dass die bis dato blauen Kennzeichen, ab dem 1. März automatisch ablaufen. Zudem weist der Bund der Versicherten, auch BdV genannt daraufhin, dass es lediglich möglich ist die neuen Kennzeichen zu beantragen, wenn zudem eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden kann.

Sollte nach dem 1. März noch mit den blauen Kennzeichen im Straßenverkehr gefahren werden, macht man sich strafbar und zudem erlischt der Versicherungsschutz. Jetzt ist die Frage, wo können die neuen Kennzeichen beantragt werden? Die neuen Kennzeichen gibt es beim Versicherer, dabei richtet sich der zu zahlende Betrag nach der Prämienhöhe für den tatsächlichen Nutzungszeitraum. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Person, die erst am Mai fährt, nicht den Beitrag für die vollen 12 Monate zahlen muss, sondern lediglich für 10. Es kann auch passieren, dass sobald eine Person die Versicherung inklusive neues Kennzeichen ab Januar aufnimmt, dennoch das neue Kennzeichen ab dem 1. März erneuern muss. Der Betrag passt sich automatisch der Nutzung an. Die genauen Kosten variieren hierbei von Versicherung zu Versicherung und können pauschal nicht benannt werden. 

Beachten Sie zudem die aktuellen Regelungen zu beobachten, da sich die Farben der Kennzeichen jährlich ändern und mit hohen Geldstrafen, sowie Problemen mit der Versicherung gerechnet werden kann, sollten die erforderlichen Neuerungen nicht umgesetzt werden. Generell gilt, dass das Kennzeichen pro Jahr ab dem 1. März erneuert werden muss, dieser Prozess erfolgt nicht automatisch, sondern jeder Besitzer eines Kleinkraftrads wie ein Mofa, Roller oder Moped, muss dies manuell beim eigenen Versicherer erfragen. Der Versicherungsschutz greift, sobald der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist und muss demnach jedes Jahr erneuert werden.

Die Änderungen leicht umsetzen!

Kleinkrafträder, wie Moped, Mofas und Roller haben zahlreiche Vorteile, sie sind praktisch, günstiger als ein PKW, leichter im Umgang und sind vor allem in Städten vom Vorteil. Die Anschaffung lohnt sich, doch mit der Anschaffung kommen auch die Verpflichtungen und Kosten der Versicherung. Jedes Jahr ab dem 1. März erneuern sich die Versicherungskennzeichen der Fahrzeuge und müssen manuell vom Besitzer ausgetauscht werden. Die neuen Kennzeichen können beim Versicherer beantragt und gekauft werden, sodass schnell und einfach die nötigen Anpassungen getätigt werden können. Sollte dies nicht geschehen, drohen Geldstrafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Bildnachweis: Fotolia jojojo07


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