Führerscheine behalten innerhalb der EU künftig nur noch für 15 Jahre ihre Gültigkeit. Alle Papierdokumente müssen ins handliche Checkkartenformat umgetauscht werden.
Damit der Andrang bei den Zulassungsstellen nicht ins unermessliche steigt, gibt es eine vorgeschriebene Staffelung, wann welches Dokument Umzutauschen ist. Jedoch keine Panik, die Fristen die für die einzelnen Besitzer und ihre „Pappe“ gelten, sind sehr großzügig gewählt.
Der Hintergrund des Umtauschs
Künftig müssen Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Dies geschieht vor allem aus Gründen der Fälschungssicherheit. Durch den Umstieg vom alten Papierformat auf die neue Plastikkarte soll außerdem die Haltbarkeit des Dokuments erhöht werden.
Allerdings wird nur das Dokument selbst erneuert, eine erneute Prüfung der Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
Da in Deutschland Millionen Dokumente zur Fahrerlaubnis ausgestellt sind, erfolgt der Umtausch in einer fest vorgeschrieben Staffelung. Generell gilt; Dokumente die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind von der Umtauschaktion noch nicht betroffen. Ebenso Dokumente, deren Besitzer vor 1953 geboren wurden. Diese beiden Gruppen müssen erst 2033 mit dem Gang zum Amt rechnen. Bei allen anderen gibt es eine fest vorgeschriebene Gliederung der Fristen, die Staffelung dazu kann dem nächsten Absatz des Artikels entnommen werden.
Welche Fristen gelten für mich?
Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
Bei Dokumenten, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Besitzers.
Geburtsjahr | Umtausch muss erfolgen bis |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2021 |
1959 – 1964 | 19.01.2022 |
1965 -1970 | 19.01.2023 |
1971 – 31.12.1998 | 19.01.2024 |
Ausstellungsdatum 01.01.1999 – 18.01.2013
Bei Dokumenten, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch nach dem Ausstellungsdatum des Dokumentes.
Geburtsjahr | Umtausch muss erfolgen bis |
1999-2000 | 19.01.2025 |
2001-2002 | 19.01.2026 |
2003-2004 | 19.01.2027 |
2005-2006 | 19.01.2028 |
2007-2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Besitzer der Führerscheine, welche ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, können sich somit die meiste Zeit, beim Austausch des Dokumentes lassen. Die Geburtsjahre vor 1953 wurden ebenfalls bewusst auf den Stichtag 19.01.2033 gelegt. Den Besitzern dieser Führerscheine sollen unnötige Kosten erspart werden; denn ob selbige nach 2033 noch dazu bereit sind ein Fahrzeug zu fahren oder ihren Führerschein aus Altersgründen generell einmotten wollen,bleibt abzuwarten. Der Bürokratische Aufwand wurde hierdurch jedenfalls vorerst eingedämmt.
Die Umtauschfristen treffen in den nächsten Jahren vorerst ältere Autofahrer, die ihre geliebte „Pappe“ in eine handliche Plastikkarte umtauschen müssen.
Was brauche ich für den Umtausch?
Für den Umtausch benötigt werden:
- Ein biometrisches Foto
- Ein nationaler Führerschein
- Ein gültiger Personalausweis
Ist beim Umtausch auch eine Berechtigung für das Fahren von Lastkraftwagen (Klasse 2/3) vorhanden, so werden weiterhin nachfolgende Dokumente benötigt:
- Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Fazit zum Thema Führerschein-Umtausch
Aufgrund geburtenreicher Jahrgänge und einer Schätzung der Altersverteilung der Führerscheinbesitzer ist eine Entzerrung beim Umtausch dringend notwendig. Es wird angeraten, den Umtausch möglichst bis 2028 durchzuführen, denn ab dann verlieren auch die ab 2013 ausgestellten Plastikkarten ihre Gültigkeit und müssen verlängert werden. Unnötige Wartezeiten an den Zulassungsstellen können so vermieden werden.
Die Kosten von 24€ für einen neuen Führerschein müssen vom Besitzer des Dokumentes an der Zulassungsstelle entrichtet werden. Oft ist ein Umtausch auch im Bürgerbüro des Wohnortes möglich. Hierfür sollte man sich vor Ort bei den Behörden erkundigen. Die Preise bei der Onlineantragsstellung können ebenfalls abweichen und sollten bei den zuständigen Behörden erfragt werden. Ist der Gang zum Amt dann erledigt, so dauert es in der Regel noch ca. 5-7 Wochen und der neue Führerschein kann von seinem Besitzer abgeholt werden.
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