Nach einem Unfall – Was tun wenn es gekracht hat?

Autounfall | © panthermedia.net / exinocactusAutounfall | © panthermedia.net / exinocactus

Es ist schnell passiert. Gerade in Großstädten wie Berlin passiert es täglich. Einmal passen ein Verkehrsteilnehmer oder Sie nicht auf und schon kracht es. Es kommt zu einem Autounfall. Das kann schnell teuer werden und viele Nerven kosten; Deswegen ist es auch so wichtig Grundverhaltensweisen einzuhalten um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Verhalten an der Unfallstelle

Kommt es zu einem Unfall tauschen Sie Adressen und Versicherungsdetails aus; kommt es zu einem erheblichen Sachschaden, Personenschaden oder Verkehrsbehinderungen rufen Sie am besten umgehend die Polizei. Sie werden Ihnen dabei helfen den Unfall vor Ort erfolgreich zu bewältigen.

Insbesondere auf der Autobahn Pflicht: Das Absichern der Unfallstelle um eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wenn möglich sollte deswegen das Warndreieck aufgestellt und die Warnblinker angeschaltet werden, tragen Sie dabei IMMER eine Warnweste. Das eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird sollte höchste Priorität haben, jedoch sollte man sich selbst in diesen Fälle auch nicht grundlos in Gefahr bringen und im Notfall lieber auf das Eintreffen der Polizei warten. Ebenfalls empfehlenswert ist das Rufen eines Pannendienstes. Aus diesem Grund lohnen sich die Mitgliedschaften in diversen Autoclubs die für den Fall eines Unfalls ein umfangreiches Hilfsangebot bereitstellen.

Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen

Achtung | © panthermedia.net / Laurent Renault

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Vor allem gilt aber: Ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle stellt eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs dar und kann im Ernstfall schwer geahndet werden.

Folgen Sie deshalb dringend immer folgendem Muster. Das einfache Hinterlassen einer Handynummer am Unfallfahrzeug kann übrigens bereits ausreichen um den Strafbestand zu erfüllen. Und Obacht! Auch hier gilt:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diese Art des Rowdytums ist vor allem in Berlin, Hamburg und München – also im engen Stadtverkehr- zu beobachten.

Ebenfalls können bei einem Autounfall weitere Tatbestände erfüllt sein. So etwa der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Sollten schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung unter Gefährdung von Menschenleben oder wichtigen Bauwerken vorliegen kann das schnell zu einem Strafmandat führen. Hierzu kann im Zweifelsfall bereits das Überschreiten einer roten Ampel oder das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit führen. Gerade in Städten wie Berlin mit einer 50-km/h Geschwindigkeitsgrenze und in denen breite Straßen zum Schnellfahren einladen sollte hier aufgepasst werden. In diesen Fällen wiegt der Fall des Entfernens von der Unfallstelle besonders schwer.

Begutachtung des Schadens

Schon kurz nach dem Unfall kommt es zu weiteren Problemen: Die Begutachtung des Schadens. Hier sind die Vorgehensweisen der Geschädigten berüchtigt – gerade wer sich z.B. für die Urlaubsreise mit dem Auto ins Ausland begeben hat und hier einen Unfall erleidet. Oft wird versucht mehr in Rechnung zu stellen, als tatsächlich an Schaden bei dem Autounfall entstanden ist. War schon vorher eine Delle oder ein Kratzer am Auto entstanden wird dies gerne versucht mit abzurechnen. Hier droht die Kostenfalle und man sollte sich gerade vor Antritt einer Urlaubsfahrt auf Fachseiten wie dieser hier genau informieren und auch mit seiner KFZ-Versicherung den Versicherungsumfang für das Ausland klären.

Doch auch der Schädiger indes versucht zumeist weniger zu zahlen als er müsste. Auch hier ist Vorsicht geboten. Deswegen gilt: Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Autogutachter der den Schaden unabhängig von den Beteiligten beurteilt. Dieser kostet zwar Geld, kann im Notfall mit seinen Gutachten aber teure und unnötige Gerichtsverfahren vermeiden. Deswegen ist das Geld in einem solchen Gutachten gut aufgehoben und Betrügereien der Riegel vorgeschoben.

Fazit

Achten Sie im Straßenverkehr immer auf ihre Verkehrsteilnehmer, sodass es bestenfalls gar nicht erst zu einem Unfall kommt. Sollte der Ernstfall doch einmal eintreten, so verhalten Sie sich ruhig und verlassen Sie keinesfalls vorschnell die Unfallstelle. Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit den anderen Unfallpartizipanten. Im Notfall rufen Sie die Polizei, bei erheblicheren Beschädigungen, die die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeuges negativ beeinflussen könnte den Pannendienst. Achten Sie darauf, dass die Unfallstelle zureichend abgesichert ist (Warndreieck, Warnblinker und Warnweste).

Lassen Sie den Schaden am Unfallfahrzeug, egal ob Sie Verursacher oder Leidtragender des Autounfalls sind, in jedem Fall in einem unabhängigen Gutachten bewerten. Dies verhindert unnötigen Ärger und im Ernstfall sogar eine rechtliche Auseinandersetzung und spart im Zweifel sogar Geld.

1 Kommentar zu "Nach einem Unfall – Was tun wenn es gekracht hat?"

  1. Bitte Fotos der Unfallendstellung der KFZe machen.
    Es ist auch sehr wichtig, dass man den Schaden des gegnerischen KFZs per Foto dokumentiert, da dies in einem unfallanalythischen Gutachten erforderlich ist.
    Weitsicht- und Kurzsichtfotos bitte machen.

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