Führerschein Glossar und Lexikon

A-Verstoß

Ein A-Verstoß ist eine schwere Zuwiderhandlung während der Führerschein-Probezeit und kann mit einem Aufbauseminar(ASF) anschließen.

ADR-Bescheinigung

Bescheinigung für Fahrer von Gefahrguttransporten mit Gültigkeit in ganz Europa.

Aufbauseminar (ASF)

Von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete(s) Seminar/Nachschulung für Fahranfänger (ASF), innerhalb der Führerschein-Probezeit.

Automatikfahrzeug

Fahrzeug mit Automatikgetriebe, dass Gänge automatisch schaltet. Manuelles schalten ist nicht mehr notwendig. Fahranfänger sollten lernen mit beiden Getriebearten zurechtzukommen, das erleichtert ggf. einen Umstieg.

BAG

Das deutsche Bundesamt für Güterverkehr mit Hauptsitz in Köln.

Befristung

Erteilen einer zeitlich begrenzten Erlaubnis und ggf. Verlängerung.

Begleitetes Fahren

Führerschein Neulinge mit einem Alter von 17 Jahren müssen von Personen begleitet werden, die bereits in Besitz einer amtlichen Fahrerlaubnis und nicht selbst in der Probezeit sind.

Berufskraftfahrer/-in

Berufsbezeichnung für Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge im Güter- oder Personenkraftverkehr.
Der Beruf Berufskraftfahrer/-in ist neben der Qualifizierung an besondere gesetzliche Auflagen gebunden, die im Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz geregelt werden.

Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers gesetzlich geregelt und an bestimmte Auflagen gebunden.

Bestandsschutz

Gültigkeit älterer Führerschein, werden meistens mit Übergangsfristen geregelt.

Betriebsbereiter Zustand

Drehen des Zündschlüssels und Starten des Motors. Aber auch das Schleppen, Anschieben und Abschleppen von Fahrzeugen gilt als betriebsbereiter Zustand in Deutschland. Nicht so das Sitzen in Fahrzeugen ohne den Motor laufen zu lassen.

D1-Führerschein

Führerschein gemäß EU-Recht für kleine Busse zur Personenbeförderung von 16 Personen und dem Fahrer ggf. inkl. Anhänger mit maximal 750 kg.

 

 

Einschluss

Klasse B schließt zum Beispiel die Führerschein-Klassen M, L und S mit ein. Das heißt wer einen Autoführerschein besitzt, darf auch gleichzeitig Mofa oder Roller fahren.

Erteilungsvoraussetzungen

Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Voraussetzungen wie Wohnsitz in Deutschland, Mindestalter, entsprechender körperlicher und gesundheitlicher Zustand, Ausbildung in Erste Hilfe und eine praktische und theoretische Fahrausbildung an einer anerkannten Fahrschule.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Damit erlischt die Berechtigung zum Führen eines Kfz aufgrund von ungeeignetem oder unfähigen Verhalten im Straßenverkehr.

Ermahnung

Fahrer werden beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten vom Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeiten vom Punkteabbau hingewiesen.

Erste Hilfe Nachweis

Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Beispiel vom Roten Kreuz. Der Erste Hilfe Nachweis ist Pflicht für den Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Fahreignung

Sofern es Zweifel oder Probleme mit der Fahreignung gibt, ist vor Erteilung der Fahrerlaubnis ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung notwendig.

Fahreignungsseminar

Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau. Bei einem Punktestand von 1–5 Punkten, kann 1 Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.

Fahreignungsregister (FäR)

Hier werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, abgespeichert.

Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Darunter fallen zum Beispiel motorisierte Krankenfahrstühle, Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge einachsige, von Fußgängern geführte Zug- und Arbeitsmaschinen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer zu seinem Führerschein keine dazugehörige Fahrerlaubnis besitzt, begeht beim Fahren eine Straftat und muss mit hohen gesetzlichen Strafen rechnen. Bei Wiederholung kann es neben hohen Geldbussen auch zu Haftstrafen kommen.

Fahrprüfer

Die theoretische und praktische Prüfung wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) begleitet. Dieser übergibt ggf. auch den Führerschein, sofern die Prüfung bestanden wird.

Fahrprüfung

Bei der Fahrprüfung erfolgt der Nachweis der Befähigung und Fahreignung des Fahrschülers.

Fahrverbot

Verbot zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Kann ein-, zwei- oder dreimonatig verboten werden.

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief bescheinigt als amtliche Urkunde die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den Straßenverkehr. Der Fahrzeugbrief ist zusammen mit dem Führerschein bei der Fahrt stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Innerhalb der Europäischen Union wird der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II genannt.

Fahrzeugklasse

Bindung an einen bestimmten Fahrzeugtyp. Bei Führerscheinen wird nach Klassen unterschieden.

FEV

Das ist die Abkürzung für die Fahrerlaubnis-Verordnung.

Führerschein

Der Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die eine Erlaubnis zum Führen von bestimmten Fahrzeugklassen erlaubt. Der Führerschein ist das Papier, auf dem die Fahrerlaubnis bescheinigt wird.

Führerschein-Fragenkatalog

Der Führerschein-Fragenkatalog ist der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelte theoretische Teil der Fahrausbildung vor dem eigentlichen Erhalten des Führerscheins.

Führerscheinklassen nach EU-Recht

PKW Klasse: B / Klasse: BE / Klasse: B mit Schlüsselzahl 96
Motorrad Klasse: AM / Klasse: A / Klasse: A1 / Klasse: A2
LKW Klasse: C / Klasse: CE / Klasse: C1 / Klasse: C1E
Bus Klasse: D / Klasse: DE / Klasse: D1 / Klasse: D1E
Sonder-Klassen Klasse: T / Klasse: L

Führerschein-Prüfungsrichtlinie

Die Führerschein-Prüfungsrichtlinie ist eine gesetzliche Standardvorschrift, die Art und Ablauf von theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen verbindlich regelt.

Führerscheintourismus

Führerscheinerwerb im Ausland. Diese Art der Fahrerlaubnis wird nur dann anerkannt, wenn Sperrfristen abgelaufen sind und die Wohnsitzerfordernisse eingehalten wurden.

FzF

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, kurz FzF genannt, ist meist gekoppelt an den Führerschein zur Personenbeförderungsschein. Beispiel: Wagen mit Fahrer, wie zum Beispiel Taxis.

Grundstoff

Der Grundstoff ist der erste Teil der theoretischen Prüfung nach dem Führerschein-Fragenkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es wird darin unterschieden zwischen dem Grundstoff und Zusatzstoff.

Internationaler Führerschein

Dieser wird auch zwischenstaatlicher Führerschein genannt und ist ein Zusatzdokument zum deutschen Führerschein in unterschiedlichen Sprachversionen. Gültig nur in Kombination mit dem regulären Führerschein.

Kleinkrafträder

Zwei-, drei-, vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Krafträder / Motorrad

A1: Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm Hubraum, Motorleistung von bis zu 11 kW und Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg
A2: Krafträder mit Motorleistung von bis zu 35 kW und Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, ohne doppelte Motorleistung.
A: Krafträder über 50 ccm Hubraum und 45 km/h Geschwindigkeit inklusive Beiwagen.

Kraftfahrzeug Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen. Meistens das normale Auto.

LaSI

Ladungssicherung beim Transport mit LKW, PKW und anderen Fahrzeugen, um Unfällen vorzubeugen. Die Ladung ist so abzusichern, dass sie zum Beispiel nicht rutschen und herunterfallen kann. Ungesicherte Ladung kann andere Verkehrsteilnehmer verletzen.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wird durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle oder per betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten durchgeführt. Trifft Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit.

Mofa

Mofas werden definiert als einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotoren.

Multiple-Choice-Verfahren

Der theoretische Teil der Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nach dem Multiple-Choice-Verfahren. Dabei stehen verschiedene Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, die man nur ankreuzen muss.

Nachtfahrt

Zählt zu den Pflichtstunden bei Erwerb des Führerscheins. Derzeit ist gesetzlich mindestens eine Nachtfahrt bzw. Fahrt bei Dunkelheit vorgeschrieben.

Nationale Fahrerlaubnisklassen

Europäische Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht zur Anwendung in Deutschland.

Null Promille Grenze

Während der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot während dem Führen von Kraftfahrzeugen. Bei anderen Fahrzeugführern gibt es ggf. davon abweichende gesetzliche Regelungen.

Omnibusse

Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit 10 bis 16 Sitzplätzen inkl. Fahrer und max. 8 Meter Länge (Klasse D1) sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (Klasse D).

Pflichtstunden

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestfahrstunden in verschiedenen Umfeldern. Derzeit für den theoretischen und praktischen Teil in Deutschland je 12 Stunden Minimum. Ohne Ableistung der kompletten Pflichtstunden ist keine Zulassung zur Fahrprüfung möglich!

Praktische Prüfung

Der Prüfungsteil im Kraftfahrzeug in Anwesenheit eines amtlichen Fahrprüfers, nach bestandener theoretischer Prüfung. Die Praktische Prüfung kann max. 1 Monat vor erreichen des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden.

Probezeit

Für Fahranfänger wird zunächst der Führerschein auf Probe für einen befristeten Zeitraum vergeben. Derzeit 2 Jahre. Es gelten für Führerschein-Neulinge während der Probezeit verschärfte gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel die Null-Promille-Grenze.

Prüfungsrichtlinie

Die Anzahl, Zusammensetzung und Fehlerquote der Fragen bei der theoretischen Prüfung ist in der Prüfungsrichtlinie genau festgelegt.

Punkteabbau

Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vergebenen Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können wieder abgebaut werden. Dabei gibt es folgende Fristen: Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2 Jahre und 6 Monate, mit 2 Punkten und Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre, bei Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre.

Punktesystem

Regelwerk im Fahrerlaubnisrecht zur Sanktionierung von Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften. Die zuständige Behörde des Kraftfahrt-Bundesamts hat Ihren Sitz in Flensburg. Meistens werden Verkehrsteilnehmer geahndet, die erheblich und wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte vergeben.

Scheckkartenformat

Format des nach EU-Recht einheitlichen europäischen Führerscheins.

Sicherheitskarte

Wurde vom ADAC entwickelt und zeigt wichtige fahrzeugbezogene Daten nach Fabrikat. Die Sicherheitskarte erleichtert Rettungs- und Bergungskräften die Arbeit am Unfallort. Die Einlieferung ins Krankenhaus kann damit ggf. verkürzt werden.

Technische Prüfstelle

Typische Prüfstellen in Deutschland sind TÜV und DEKRA. Hier wird nicht nur die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugen bescheinigt, sondern es werden auch Fahrerlaubnisprüfungen durchgeführt.

Übergangsfristen

Frist bis zum endgültigen Wechsel. Tausch des alten Führerscheins gegen das neue Modell.

Überland

Pflicht- oder Übungsstunden zum Beispiel über Landstraßen oder in ländlichen Gegenden. Zählt mit zu den Pflichten beim Führerschein Erwerb.

Überliegefrist

Frist bis zur Löschung von Punkten in Flensburg, meistens ein Jahr. Wird zu den Fristen beim Punkteabbau addiert.

Verkehrsordnungswidrigkeit

Wer seinen Führerschein während der Fahrt trotz vorhandener Fahrerlaubnis nicht mit sich führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Verkehrszentralregister (VZR)

Register zur Speicherung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Maßnahmen. Wird bei Polizeikontrollen im Straßenverkehr gerne abgerufen.

Verwarnung

Fahrer werden beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten vom Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg kostenpflichtig ermahnt. Eine Punktereduzierung ist aber dieser Anzahl Punkte nicht mehr möglich.

Vormerkung

Kennzeichnung wiederholt auffälliger Personen im Straßenverkehr.

Kommentar hinterlassen zu "Führerschein Glossar und Lexikon"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*



fuehrerscheininfosb
Kontakt · Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Presse · Redaktion