Traktorführerschein

Egal ob Hobby oder Beruf: Wer in der Landwirtschaft tätig ist, der kann auf einen Traktorführerschein oder auch Treckerführerschein nur schwerlich verzichten.

Die Verkehrsrechtliche Bezeichnung für einen Traktor ist Zugmaschine. Der Traktor wird in zwei Klassen unterschieden, nämlich L und T.

Voraussetzungen Traktorführerschein L

Die Klasse L stellt den Führerschein für die kleiner Klasse dar. Wie bei allen anderen Führerscheinen auch muss man vorher einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und den Sehtest bestehen. Des weiteren muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Es gibt auch auch die Möglichkeit mit einer Sondergenehmigung den Traktorführerschein bereits mit 15 zu machen.

Folgende Zugmaschinen dürfen mit der Führerscheinklasse L gefahren werden:

  • Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 32 km/h
  • Traktor mit Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Stapler
  • Stapler mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

Voraussetzungen Traktorführerschein T

Die Klasse T stellt den Führerschein für die Großklasse dar. Wie bei der Klasse L darf man bei der Klasse T auch mit 16 Jahren den Führerschein machen. Auch hier benötigt man vorab einen bestandenen Sehtest und an einem Erste-Hilfe-Kurs muss teilgenommen werden. Diesen Traktorführerschein darf man auch mit einer Sondergenehmigung bereits mit 15 machen. Man darf den Führerschein zwar mit 16 machen, aber es dürfen bis zum 18. Lebensjahr nur Zugmaschinen mit maximal 40 km/h gefahren werden.

Folgende Zugmaschinen dürfen mit der Führerscheinklasse T gefahren werden:

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 32 km/h bis maximal 60 km/h
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h bis maximal 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen zwischen 25 km/h und maximal 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger zwischen 25 km/h und maximal 40 km/h

Traktorführerschein

Welcher Traktorführerschein wird benötigt?

Es gilt, sich zunächst zu erkundigen, welche Führerscheinklasse benötigt wird, um die diversen Zugmaschinen fahren zu dürfen. Dabei sollten die Führerscheinanwärter stets im Blick behalten, dass die 7. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung festlegt, dass die Führerscheinklasse L auch mit dem regulären Autoführerschein gefahren werden darf.

Führerscheinanwärter, die ohnehin auch zeitnah den Führerschein Klasse B erwerben, können also nicht unerhebliches Geld einsparen, wenn Sie auf einen gesonderten Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klasse L verzichten.

Wer die Fahrerlaubnis für die Klasse T, also die großen Zugmaschinen anstrebt, kommt um eine gesonderte Prüfung nicht herum. Selbstverständlich inkludiert die Klasse T auch die Fahrerlaubnis für die kleineren Zugmaschinen der Klasse L.

Kosten des Traktorführerschein

Die Kosten für einen Traktorführerschein schwanken regional enorm. Wer die Prüfung für die Klasse L ablegen möchte, muss mit Kosten zwischen 300 und 400 Euro rechnen. Dabei handelt es sich lediglich um die Kosten für den Theorieunterricht und die Prüfungsgebühren. Die Kosten für die Ausstellung der jeweiligen Nachweise und Bescheinigungen muss der Anwärter sowohl bei der Klasse L also auch bei der Klasse T gesondert tragen. Dabei handelt es sich um Beträge für einen Erste-Hilfe-Kurs, die Kosten für die Erstellung eines Sehtests und die der biometrischen Passbilder, die bei Antragstellung eingereicht werden müssen.

Wer die Fahrerlaubnis für die Klasse T erwerben möchte, muss mit Kosten zwischen 700 und 1000 Euro rechnen. Der Grund für die unterschiedlich ausfallenden Kosten liegt darin, dass die Ausbildung für die Klasse L ausschließlich theoretischer Natur ist. Wer hingegen die Klasse T erwerben möchte, muss neben einer umfassenden theoretischen Ausbildung auch praktische Fahrstunden absolvieren.

Theoretische und praktische Ausbildung des Traktorführerschein

Zwischen den beiden Klassen L und T gibt es ein paar Unterschiede was die Ausbildung angeht. Bei der Führerscheinklasse L benötigt man nur eine theoretische Ausbildung und keine praktische. Die Anzahl der Stunden beträgt

  • 12 Stunden á 90 Minuten Grundstoff
  • 2 Stunden á 90 Minuten Zusatzstoff für Klasse L

Bei dem Führerschein der Klasse T benötigt man auch eine praktische Ausbildung. Die Anzahl der Stunden des theoretischen Unterrichts sieht wie folgt aus:

  • 12 Stunden á 90 Minuten Grundstoff
  • 6 Stunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse T
  • ist ein Führerschein bereits vorhanden, dann nur 6 Stunden á 90 Minuten Grundstoff

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden hängen von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Sondergenehmigung Traktorführerschein mit 15

Zwar ist es auch möglich den Führerschein der Klasse T mit 15 zu machen, aber oft wird der nicht vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Daher kann man oft nur den Schein für die Klasse L machen.

Folgende Formalitäten sind zu erledigen um den Traktorführerschein mit 15 zu erwerben:

  • Antrag beim zuständigen Landratsamt stellen, Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb muss nachgewiesen werden und die Notwendigkeit der Mithilfe muss bestehen
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Fahreignung muss bestanden werden
  • oft wird eine genaue Auflistung der zu fahrenden Maschinen verlangt

Die Kosten für eine MPU betragen ca. 100,80 Euro. Man sieht es sind also einige Hürden für den Führerschein mit 15 verbunden. Daher gut überlegen ob es wirklich notwenig ist den mit 15 bereits zu erwerben.

Fazit

Wer auf den Traktorführerschein der Klasse L verzichten kann, weil er sowieso bald den Führerschein der Klasse B anstrebt, sollte dies auch tun oder ggf. gleich mit der Ausbildung auf der Klasse T beginnen, um später nicht unnötig beim Bedienen der Maschinen im Betrieb eingeschränkt zu sein.

Bildquelle:
Bild mitte: © panthermedia.net / svetlana foote

9 Kommentare zu "Traktorführerschein"

  1. Klasse Artikel! Hat mir sehr weiter geholfen.

  2. Hi,

    Ich bin jetzt 14.Jahre und helfe auf einem Bauernhof fast Täglich mit.
    Ich bin aber nicht mit ihm Verwand.
    Dazu ist meine frage ob ich die T-Klasse schonn mit 15.Jahren machen kann???

    DAnke

    LG nda

  3. Kann zum Führerschein T auch 125er Motorrad FS mit 16 gemacht werden? Wie sind dann die Kosten für Theorie?

  4. Hallo, die „neue Führerscheinwelt“ mit den Buchstaben war mir (49J) bislang noch suspekt. Obwohl ich die „alten Klassen“ 1 bis 5 besitze und beim Bund den „BCE-Schein“ gemacht habe.
    Jetzt weiß ich dass mein Sohn den T-Schein für unseren 40km/h Schlepper benötig, und da wollte ich mich informieren mit welchen Kosten man da rechnen muss.
    Worüber ich mich schlau machen wollte habe ich hier optimal erklärt gefunden.

    MfG Norbert M.

  5. Auf anderen Internetseiten finde ich, dass Klasse L bis zu 40 km/h geht, Sie schreiben von 32 km/h. Was ist denn nun richtig?

  6. Hallo ich hab eine frage und zwar möchte ich bald den tracktor T führerschein machen

    Und mein vater meint da wär 80 ccm auch dabei abef den gibt es ja nichtmehr u d ich kann auch nirgenz im internet die information finden was ich richtung motorad fahren darf

    Wäre net wenn ich eine antwort bekommen würde da ich grade sehr ahnungslos darüber bin

    Danke

  7. jonaskundmüller | 28. Juli 2017 um 16:48 | Antworten

    Darf man auch schon mit 14 Jahre

  8. Hallo
    Ich hab mal eine spezielle Frage. Wen ich die Führerscheine L und T habe, darf ich dann mit einem Traktor der 40 km/h fährt für meine Firma die gewerblich winterdienst macht fahren? Ich habe viel im Internet gelesene aber eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Sehr oft wird behauptet das die Klassen L und T spezielle Ausnahmen in Deutschland sind die nur für Landwirtschaft gilt. Ich habe auch oft gesehen das alles was über 3,5 t ist und gewerblich fährt mindestens einen Führerschein der Klasse
    C benötigt. Ich würde gerne wissen was ich führ einen Führerschein brauche wen ich als Angestellter für meine Firma gewerblich winterdienst fahre mit einen Schlepper der 40 km/h fährt? Danke euch für antworten.

  9. Hallo,
    muss ich trotz Führerschein der Klasse B auch noch eine theoretische Prüfung für die T Klasse ablegen? Oder reichen die 6 Stunden Theorie + praktische Prüfung?
    Vielen Dank!

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