Führerschein Klasse B

Der Führerschein Klasse B ist der klassische Führerschein, wenn es darum geht, als angehender Erwachsener einen PKW fahren zu dürfen. Wie bei allen anderen Führerscheintypen auch, so muss für das Erlangen des Scheins ein ausführlicher Lehrgang in einer niedergelassenen Fahrschule besucht und zum Schluss eine entsprechende Prüfung abgelegt werden.

Durfte man bis vor wenigen Jahren erst mit 18 Jahren einen PKW steuern, so gibt es mittlerweile auch den Führerschein mit 17. Da dürfen bereits 17-jährige, im Beisein eines Erwachsenen (der selber einen gültigen Führerschein besitzt), einen PKW fahren.

Vorraussetzungen Führerschein Klasse B

Um den Führerschein Klasse B erhalten zu können muss man sich zunächst in einer passenden Fahrschule anmelden. Natürlich gibt es bestimmte Vorraussetzungen um einen Führerschein Klasse B zu bekommen.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • Sehtest bestanden
  • biometrisches Passfoto für die Ausstellung

An das Auto sind auch bestimmte Anforderungen geknüpft, damit man es fahren darf.

  • Kraftwagen mit zugelassenem Gesamtgeweicht von maximal 3,5 t
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • Anhänger ist erlaubt, dieser darf ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten, es sei denn die
  • Kombination aus Anhänger und Kraftwagen überschreitet nicht das Gesamtgewicht vom 3,5 t

Führerschein Klasse B

Theoretische Ausbildung Führerschein Klasse B

Die Fahrausbildung gliedert sich anschließend in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der Theorie werden die grundlegenden Regeln des Straßenverkehr besprochen, anhand von Filmen vertieft erläutert und gemeinsame Gespräche über die einzelnen Themen sollen das Wissen vertiefen. Wichtig ist, dass der Fahrschüler zunächst alle theoretischen Stunden in der Fahrschule absolviert hat, um dann sein Wissen auf der Straße umsetzen zu können. Entsprechende Lernbücher und auch Fragebögen können dabei helfen, das erlernte Wissen zu überprüfen.

Anzahl der Pflichtsunden:

  • 12 Doppelstunden á 45 Minuten Grundstoff
  • 2 Doppelstunden á 45 Minuten Zusatzstoff

Praktische Ausbildung Führerschein Klasse B

Sobald alle themenorientierten Stunden vom Fahrschüler besucht wurden kann er sich für die praktischen Fahrstunden anmelden. Zunächst wird ihm der PKW und seine Funktionen im Detail vorgestellt und die ersten Fahrübungen werden auf abgelegenen Straßen und Wegen ausgeführt.

Um jedoch schnell ein Gefühl für den alltäglichen Verkehr zu bekommen, wird der Fahrlehrer mit seinem Schüler zeitnah auch Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen aufsuchen. Grundsätzlich sitzt der Fahrlehrer bei der Fahrstunde „nur“ neben dem Fahrschüler und überwacht die Fahrt – kommt es zu gravierenden Verstößen oder gefährlichem Fahrverhalten greift er direkt ein.

Nicht nur bei dem theoretischem Unterricht, sondern auch bei den praktischen Fahrstunden gibt es ganz genaue Vorgaben, die von der Fahrschule einzuhalten sind. So muss ein Fahrschüler, der den Führerschein Klasse B macht auch gesonderte Nachtfahrten, Autobahnfahrten und Überlandfahrten absolvieren, um jegliche Situationen kennenzulernen.

Anzahl der Pflichtstunden (Sonderfahrten):

  • 5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
  • 4 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt

Dazu kommen noch die Übungsfahrten, die Anzahl ist aber Abhängig von den Fähigkeiten des Fahrschülers, im Schnitt kann man mit etwa 30 Fahrstunden rechnen, inkl. Sonderfahrten.

Die Fahrausbildung wird im Anschluss mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung beendet und bei erfolgreichem Bestehen wird dem Fahrschüler am Ende der eigene Führerschein ausgehändigt. Außerdem hat er mit diesem Führerschein automatisch die Erlaubnis, auch Moped bzw. Roller und auch kleine Traktoren zu bedienen. Zudem liegt keinerlei Befristung für die Besitzdauer vor.

Kosten Führerschein Klasse B

Die genauen Kosten, für den Klassiker unter den Führerscheinen, kann man nicht sagen, da diese von Region zu Region bzw. Stadt schwanken. Man kann aber zwischen 1400 € und 1900 € rechnen. Die Kosten sind natürlich nicht nur von der Stadt abhängig, sondern auch von den Fähigkeiten des eigenen Könnens.

Zu den Kosten zählen:

  • Anmeldegebühr Fahrschule
  • Übungsfahrten
  • Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Sehtest
  • Erst-Hilfe-Kurs
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung
  • TÜV-Gebühr theoretische Prüfung
  • TÜV-Gebühr praktische Prüfung
  • Ausstellungsgebühr für den Führerschein

Fazit

Der Führerschein Klasse B ist wohl für Jedermann der erste große Schritt in die persönliche Selbständigkeit. Zusätzlich kann man diese Form des Führerscheins als Basis für weitere Führerscheinklassen nutzen und somit die jeweilige Fahrschulzeit verkürzen. Der Führerschein Klasse B wird wie alle anderen abgeschlossenen Führerscheinklassen auf einer EC-Karten großen Karte vermerkt, die immer griffbereit vorliegen sollte.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Arne Trautmann

7 Kommentare zu "Führerschein Klasse B"

  1. Meine Tochter macht in nächster Zeit ihren Führerschein.
    Es ist wirklich sehr Hilfreich ihre Ausführungen zu lesen.
    DANKE

  2. Henrik Mentzer | 7. August 2016 um 12:40 | Antworten

    Sehr informativ un verständlich geschrieben. Hat mir sehr weitergeholfen.
    Bloß in der Überschrift gibt es einen kleinen Fehler im Satz: „Da dürfen bereits 17-jährige, im Beisein eines Erwachsenen (der selber einen gültigen Führerschein besitzt), einen PKW fahren dürfen.“. Das dürfen kommt sowohl einmal am Satzanfang und -ende vor.

  3. Marian-Rita Feurich | 15. Januar 2017 um 22:46 | Antworten

    Hallo. Wie lange ist die Erste Hilfe Kurs gültig(für Führerschein)

  4. Ulrich Gödde | 5. Mai 2017 um 11:46 | Antworten

    Unsere Tochter hat den Führerschein Klasse B gemacht & bestanden.
    Nun gibt es einige Unstimmigkeiten, was die Anzahl der Fahrstunden angeht.
    Wir haben dieses zwar intern aufgeschrieben, die Fahrschule verlangt momentan jedoch die Begleichung von 5 – 7 Fahrstunden mehr als unsere Tochter notiert hat. Auf die Frage, wir möchten gern den Nachweis über die geleisteten Stunden haben, antwortet der Fahrlehrer nur, so etwas hätte er nicht.. können wir die Rechnung kürzen, können wir einen Nachweis verlangen oder müssen wir die Rechnungen so dulden & bezahlen ?
    Desweiteren hat unsere Tochter die theoretischen Prüfungen bar beim Fahrlehrer bezahlt.. bei der praktischen Prüfung hat er 120 Euro in bar kassiert& zusätzlich noch 150 Euro für die Vorstellung zur Prüfung berechnet. Ist dieses rechtens ?

  5. Ulrich Gödde | 5. Mai 2017 um 12:02 | Antworten

    Sie schreiben :
    Anhänger ist erlaubt, dieser darf ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten, es sei denn die
    Kombination aus Anhänger und Kraftwagen überschreitet nicht das Gesamtgewicht vom 3,5 t

    Frage : wenn ich ein Fahrzeug führe, zul. Gesamtgewicht 2.000 kg, angehängt ein Einachsanhänger, zulässiges Gesamtgewicht 1.300 kg, Leergewicht ca. 250 kg, beladen mit ca. 400 kg – darf ein Fahranfänger dieses Gespann fahren oder darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten ?

  6. daniel Meier | 15. Mai 2017 um 7:39 | Antworten

    warum muss ich einen Anhängerführerschein machen, wenn ich doch mit der Klasse T bis 60 km/h mit Anhängern bis 40 t Fahren darf. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ( z.B. Mähdrescher hat gesamt 18 mtr Länge und wiegt 30 to. Hier fehlt die Relation.
    Ich freue mich auf Ihre Nachricht

Schreibe einen Kommentar zu Henrik Mentzer Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*



fuehrerscheininfosb
Kontakt · Impressum · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Presse · Redaktion