Führerscheinklassen

Wer in Deutschland oder in der EU ein Kraftfahrtzeug bedienen möchte, der benötigt einen Führerschein einer bestimmten Klasse. Die einzelnen Führerscheinklassen richten sich nach bestimmten Kriterien der zu steuernden Kraftfahrtzeuge, sodass kein Führerschein gültig für alle Fahrzeuge ist.

Darum gibt es 15 verschiedene Führerscheinklassen, die in der ganzen EU gültig sind. Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch zwei Sonderklassen. Die Klassen der Führerscheine wurden früher in Deutschland anhand von Nummerierungen unterschieden.

Nach der Reformierung des Systems für die gesamte EU wurde die Beschriftung allerdings ab dem 19.01.2013 auf Buchstaben umgestellt und aus den bis dahin sechs verfügbaren Führerscheinklassen sind die 14 Klassen entstanden, die es heutzutage gibt.

Das soll den Vorteil haben, dass man für verschiedene Fahrzeuge mit genauen Bestimmungen einen Führerschein erwerben kann. Für Fahranfänger oder Besitzer von Führerscheinen ist das neue System aber oft verwirrend, da man nicht mehr genau weiß, ob die bisher gültige Fahrerlaubnis ausreicht oder ob man noch eine Erweiterung der Führerscheinklasse benötigt.

Darum werden im Folgenden alle Klassen mit ihren Eigenschaften beschrieben.

Übersicht der Führerscheine

Führerscheinklassen für Motorräder

Klasse AM

Die Klasse der Führerscheine für Motorräder ist die erste Klasse und beinhalten den kleinsten erhältlichen Führerschein AM. Mit einem Führerschein dieser Klasse, den man bereits im Alter von 16 Jahren machen kann, dürfen Besitzer Krafträder mit zwei oder drei Rädern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h besitzen. Um diese Regelung einhalten zu können, dürfen die Fahrzeuge nur einen Elektromotor oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchsten 50 ccm Hubraum besitzen. Darunter fallen Mopeds, Roller und Quads.

Klasse A1

Die nächst höhere Klasse lautet A1 und gilt für Krafträder und Leichtkraftfahrtzeuge mit einem Hubraum bis 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von 11kW und einem Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg. Auch dieser Führerschein, der bereits zum Fahren von Mofas berechtigt, ist ab 16 Jahren erhältlich.

Klasse A2

Anders verhält es sich dagegen mit dem Führerschein der Klasse A2. Dieser Führerschein, der erst ab 18 Jahren erhältlich ist, befähigt die Besitzer zum Fahren von kleinen Krafträdern mit einer Motorleistung bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.

Klasse A

Mit der Führerscheinklasse A darf man dagegen alle Krafträder fahren, die mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren können und eine Motorleistung über 35 kW aufweisen. Allerdings darf man diesen Führerschein erst ab dem 21. Lebensjahr machen, wenn man damit Dreiräder fahren möchte und ab dem 24. Lebensjahr, wenn man damit auch große Krafträder steuern will.

Führerscheinklassen

Führerscheinklassen für PKW

Die Regelung bei Personenkraftfahrtzeugen ist etwas überschaubarer, weil es prinzipiell nur zwei Führerscheinklassen gibt, nämlich Klasse B und Klasse BE.

Klasse B

Die Führerscheinklasse B kann bereits ab 17 Jahren gemacht werden, setzt dann aber voraus, dass der Fahrer von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet wird. Andernfalls kann der Führerschein mit 18 Jahren gemacht werden und erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse bis zu 3500 kg, die für nicht mehr als 8 Personen – den Fahrer des Wagens nicht mit eingerechnet – ausgelegt sind.

Darüber hinaus darf man mit der Klasse B ein Fahrzeug mit Anhänger fahren, solange das Gewicht nicht die Gesamtmasse von 3500 kg überschreitet.

Klasse B96

Eine Erweiterung dieser Regelung ist der Führerschein B mit Schlüsselzahl 96. Dieser Zusatz erlaubt eine Zuglast eines Anhängers von über 750 kg, solange die Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht 4250 kg überschreitet.

Klasse BE

Ein Führerschein der Klasse BE ist dagegen erforderlich, wenn man zusätzlich zum eigentlich Fahrzeug noch ein sogenanntes Zugfahrzeug steuern möchte. Unter Zugfahrzeuge fallen unter anderem Camping-Anhänger, die über 750 kg schwer sein dürfen. Anders als beim Führerschein B mit Schlüsselzahl 96 wird für die Verwendung des Führerscheins BE nicht die Gesamtmasse, also Fahrzeug und Anhänger, berechnet, sondern jedes Fahrzeug für sich genommen und alle Fahr- und Zugfahrzeuge dürfen jeweils nicht schwerer als 3500 kg sein.

Führerscheinklassen für LKW

Bei den LKW gibt es wieder mehrere Führerscheinklassen, die sich hauptsächlich nach Fahrzeugtyp und Transportlast unterscheiden.

Klasse C1

Die kleinstmögliche Klasse ist ein Führerschein C1, der das Fahren von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von über 3500kg und unter 7500 kg erlaubt, die für den Transport von höchstens 8 Personen – den Fahrer nicht mitgerechnet – ausgelegt sind.

Klasse C1E

Für LKW mit Anhänger gibt es den Führerschein C1E, der das Fahren eines Fahrzeugs mit einem Zugfahrzeug erlaubt. Dabei darf die Gesamtmasse von LKW und Zugfahrzeug allerdings nicht 12000 kg überschreiten. Sowohl der Führerschein C1 als auch C1E sind ab 18 Jahren erhältlich und gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres unbefristet, danach müssen Fahrer alle 5 Jahre eine Eignungsprüfung zur Verlängerung ablegen.

Klasse C

Die Führerscheinklasse C berechtigt den Fahrer dagegen zur Steuerung aller Lastentransportfahrzeuge über 3500 kg, die zusätzlich auch einen kleinen Anhänger mit bis zu 750 kg fahren dürfen.

Klasse CE

Für das Steuern von großen Sattellastzügen ist dagegen ein Führerschein der Klasse CE erforderlich, der sowohl das Fahren von Fahrzeugen über 3500 kg mit Zugfahrzeugen über 750 kg erlaubt. Die Führerscheine C und CE können erst ab 21. Jahren gemacht werden, außer man macht mit 18 eine Ausbildung zum Berufsfahrer, und sind nur 5 Jahre gültig. Danach muss man eine Eignungsprüfung ablegen, um eine Verlängerung des Führerscheins zu bekommen.

Grundvoraussetzung zum Ablegen einer Führerscheinprüfung der Klasse C oder C1 ist aber der Besitz eines Führerscheins der Klasse B, da die grundlegenden Straßenverkehrsordnungen bereits bekannt sein müssen, damit die Fahrer mit den größeren und schwereren LKWs störungsfrei fahren können.

Führerscheinklassen Bild 2

Führerscheinklassen für Busse

Klasse D1

Auch bei Bussen gibt es unterschiedliche Führerscheinklassen für die verschiedenen Fahrzeugtypen. Wer einen Kleinbus mit Platz für mehr als 8, aber weniger als 16 Begleitpersonen fahren möchte, der nicht länger als 8m ist, der benötigt einen Führerschein der Klasse D1. Mit diesem Führerschein lassen sich unter anderem kleine Schulbusse, Reisebusse für kleine Touristengruppen, sowie Pflege- und Seniorentransporter fahren.

Klasse D1E

Für zusätzliche Zugfahrzeuge über 750 kg wird ein Führerschein der Klasse D1E benötigt.

Klasse D

Für große Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen und einer Länge über 8 m – also normale Schul- und Reisebusse – wird dagegen ein Führerschein der Klasse D benötigt. Das Mindestalter von 24 Jahren ist dafür notwendig, es sei denn, man macht bereits mit 18 Jahren eine Ausbildung zum Busfahrer.

Klasse DE

Die Erweiterung ist die Führerscheinklasse DE, die das Fahren mit einem zusätzlichen Zugfahrzeug über 750kg erlaubt. Während die Führerscheine der Klasse D1 bereits mit 21 Jahren direkt gemacht werden können

Für alle Klassen wird der Besitz eines Führerscheins der Klasse B vorausgesetzt. Darüber hinaus werden alle Führerscheine für Busse nur 5 Jahre erteilt und benötigen eine Eignungsprüfung zur Verlängerung.

Deutsche Sonderklassen

In Deutschland gibt es die beiden Sonderklassen L und T. Diese Führerscheinklassen sind für die Verwendung von Land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen notwendig. Darunter versteht der Gesetzgeber alle Geräte, die auf einem Bauernhof oder in Waldgebieten eingesetzt werden, also Traktoren, Mähdrescher und dergleichen inklusive ihrer Anhänger zum Umgraben, Düngen, Sägen und Mähen.

Klasse L

Die Führerscheinklasse L erlaubt das Steuern von solchen Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ohne und 25 km/h mit Anhänger. Außerdem darf man mit diesem Führerschein auch Stapler, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Futtermischwagen bedienen.

Klasse T

Die Führerscheinklasse T ist dagegen für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) und für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zulässig. Sowohl die Führerscheine der Klasse L als auch T können ab 16 Jahren gemacht werden und sind unbefristet gültig.

Kurzzeitige Sonderklasse

Zwischen 2005 und 2013 gab es in Deutschland noch eine weitere Führerscheinklasse. Diese war für das Bedienen von Quads und sogenannten „Leichtmobilen“ gedacht. Bei letzterem handelt es sich um vierrädrige Fahrzeuge, die nur bis zu 350 kg wiegen und nicht schneller als 45 km/h schnell sein dürfen, also zum Beispiel Golf-Wagen oder kleine Elektrofahrzeuge.

Machen konnte den Führerschein jeder Mensch ab seinem 16. Lebensjahr und ohne Befristung damit fahren. Weil die Abgrenzungen für Leichtmobile allerdings nicht ganz eindeutig war, einigte man sich darauf, den Führerschein S abzuschaffen und die entsprechenden Fahrerlaubnis in den Führerschein AM zu integrieren.

Fazit

Die neuen Führerscheinklassen sind zwar vielfältig und die einzelnen Unterscheidungen, wie das Beispiel des Führerscheins B mit Schlüsselzahl 96, nicht immer ganz deutlich, aber bei genauerer Betrachtung machen die verschiedenen Unterscheidungen Sinn. So ist es unter anderem leicht verständlich, warum ein Fahrer mit Führerschein C nicht soviel transportieren darf/soll, wie ein Fahrer mit einem Führerschein der Klasse CE.

Fahrer, die sich mit den unterschiedlichen Klassen völlig unsicher sind, sind ohnehin angehalten, den höchstmöglichen Führerschein einer Klasse zu machen, da dieser automatisch auch dazu berechtigt, alle Fahrzeuge zu bedienen, für die ein niedriger Führerschein notwendig wäre, sodass man sich nicht Sorgen darum machen muss, ob man zum Beispiel mit einem Führerschein der Klasse A2 einen bestimmten Motorradtyp fahren darf oder nicht.

Dass es neben den allgemein in der EU gültigen Führerscheinklassen allerdings noch nationale Sonderklassen gibt, ist wieder etwas verwirrend und hätte auch mit einem der anderen Führerscheinklassen vereinheitlicht werden können.

Ob sich die neuen Führerscheinklassen durchsetzen können, muss sich in den nächsten Jahren erst noch zeigen. Eine Befristung gibt es bisher nicht, aber es ist vorstellbar, dass das System noch vereinfacht wird, wenn sich die Mitgliedsstaaten der EU darüber einig sind, dass einige der Unterklassen und Gruppierungen auch zusammengelegt werden könnten, um das Sortiment der unterschiedlichen Führerscheinklassen für Fahrer und Fahranfänger übersichtlicher zu gestalten.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Francois ENOT
Bild unten: © panthermedia.net / Siarhei Pleshakov

8 Kommentare zu "Führerscheinklassen"

  1. Es ist Verzwicken allein bei den 25 – 45 – 50 ccm was darf man nun Fahren
    mit AM ist 25 – 45 ccm und die 50 ccm ?.
    A1,A2 und die A ist klar.
    Und dann das mit der Befristung von 15 Jahren was soll der Blöd sinn ?
    Wenn man nach fragt in den Fahrsschulen wiessen die selber bald nicht mehr.
    Einige machen noch nicht mal Mofa Schein mehr machen und auch nicht für die 50 micht mehr mit AM darf man bis 45 ccm nur ?
    Fahrschullehre sagen die Alte Reglungen waren besser.
    Also bis 50 ccm Frei wehr misst baut muss mit spere reichnen u.a.w.
    Wie es auch Richter im Karlsruhe Bundesgerichtshof ? gefordert
    Polizei weiß es auch nicht mal so genau wie er es auch schildert.

  2. Wie finde ich heraus ob ich Einschränkungen in meinem Führerschein habe? Ich habe ihn seid 1987.

  3. Hi Simon,
    danke für diese Auflistung der Führerscheine.
    Eines ist mir aufgefallen: du sprichst von Zugfahrzeug und meinst offensichtlich den Anhänger (also das gezogene Fahrzeug).
    Ich kenne Zugfahrzeug nur als das ziehende Fahrzeug und auch Wikipedia stimmt mir da zu ( https://de.wikipedia.org/wiki/Zugfahrzeug )
    Vielleicht überprüfst du das einmal und korrigierst gegebenenfalls.
    Danke
    Gruß
    Christoph

  4. Steffen Keßler | 29. März 2017 um 11:27 | Antworten

    Guten Tag,
    die Führerscheinklassen sind hier sehr detailliert aufgelistet.
    Ich habe jedoch noch eine Frage zum Fahren mit Anhänger.
    Ich habe die Führerscheinklasse B sowie C1.
    Mit der Führerscheinklasse B darf ich einen ungebremsten Anhänger von 750kg ziehen sowie einen gebremsten, der im Gespann leichter ist, als das Zugfahrzeug ist. Jedoch darf das Gespann nicht das zul. Gesamtgewicht von 3500kg überschreiten.
    Wie schaut es bei der Führerscheinklasse C1 aus?
    Kann ich dann gebremste Anhänger ziehen, die im Gespann leichter sind als das Zugfahrzeug jedoch nicht das zul. Gesamtgewicht von 7500kg überschreiten?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß S.Keßler

  5. Wie unsinnig stellenweise die Führerscheinregelung ist, habe ich selbst erfahren müssen. Ich habe den Führerschein Klasse D und fahre auch nebenberuflich Linienbus, habe aber nicht den Führerschein CE. Würde ich mir einen Bus kaufen, womöglich sogar den, mit dem ich tagtäglich 70 Schulkinder durch die Lande fahre und ihn zum Wohnmobil umbauen, darf ich ihn nicht mehr fahren. Dazu bräuchte ich den Führerschein C, mit Anhänger über 750kg sogar den CE. Das muss man erstmal verstehen.

  6. Falko Schreier | 29. Juni 2017 um 12:09 | Antworten

    Moin,

    ich habe da zur Klasse AM nochmal eine Frage, was vllt in dem oberen Bereich der Vollständigkeit halber ergänzt werden müsste. Darf ich mit der zuvor genannten Führerscheinklasse ein Fahrzeug bewegen, welches zwar 50ccm aber deutlich schneller als 45 km/h fährt, wenn dieses vor 1992 zugelassen ist? Wie z.b. ein Simson Mokick aus der DDR! Oder dieses mit 50 km/h (gem. Betrieberlaubnis) zugelassen ist und vor 2002 hergestellt wurde. Meines Erachtens dürfen diese Fahrzeuge ebenfalls mit der FS-Klasse „B“ enthaltenen „AM“ gefahren werden, oder? In unserem speziellen Fall geht es um einen Roller der zwar unter 50 ccm hat,aber mit 50 Km/h eingetragen ist und wir diesen nicht auf 45 Km/h drosseln wollen. Dieser wurde im Jahr 2001 hergestellt. Um einer Strafe wegen „fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ zu entgehen würde ich gerne wissen ob dieses Fahrzeug bewegt werden darf. LG Falko

  7. Bernhard Rathje | 17. Juli 2017 um 13:29 | Antworten

    Ich habe noch die alte Führerscheinklassen „1“ und „3“
    für unbeschräktes Fahren aller Motorräder,
    Pkw/LkW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht + Anhänger mit Pkw
    und Lkw.
    Um diese Fahrzeuge weiterhin Anhängern fahren zu dürfen,
    erhält man beim Umschreiben welchen neuen
    Führerscheinklasen?
    Und wie teuer ist die Umschreibungsgebühr?

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernhard Rathje

  8. Diese Seite ist echt geil, das habt ihr gut hinbekommen. Das war sehr hilfreich.

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